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Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl
Leistungsbeschreibung
Der Diebstahl eines Kinderreisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und Stadt. Es wird außerdem zwingend geraten, bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige zu machen. Unterlassene oder verspätete Diebstahlsanzeigen bei der Polizei können durch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.
Spezielle Hinweise für Trier
- Diebstahlsanzeige ist bei der Polizei zu stellen
- zur Beantragung eines neuen Kinderreisepasses beim Bürgeramt ist diese mitzubringen
Benötigte Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtliche Grundlage
Bearbeitungszeit
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Zuständig
Polizeipräsidium TrierSalvianstr. 9
54290 Trier
Fax: +49 651 9779-1109
E-Mail: pptrier.presse@polizei.rlp.de
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen
Viehmarktplatz 20
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Telefon: 115Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen