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Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
Leistungsbeschreibung
Unter "Kinder- und Jugendschutz" wird eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung sowie auf Schutz vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung und vor sexuellem Missbrauch.
Mögliche Gefährdungen sind in den unterschiedlichsten Lebensbereichen vorhanden, wie z. B. durch Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum, darüber hinaus auch durch den Missbrauch von Medikamenten, Essstörungen, andere Suchtmittel.
Kinder und Jugendliche sind auch von Gewalt in jeglicher Form bedroht oder betroffen, vor denen sie es zu schützen gilt.
Auf Grund der technischen Entwicklung drohen auch Beeinträchtigungen aus dem Bereich der Medien u. a. durch Internet, Computer und Musik.
An wen muss ich mich wenden?
Jugendschutz:
Örtliche Jugendämter
Ordnungsämter
örtliche Polizeidienststellen
jugendschutz.net
Kinderschutz:
Örtliche Jugendämter
Örtliche Stellen des Kinderschutzbundes (siehe Telefonbuch unter Kinderschutzbund)
Nachfolgende Institutionen im "Ratgeber Familie", Rubrik "Adressen":
- Kinderschutzdienste freier Träger
- Kinderschutzzentrum Mainz
- Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen
- Erziehungsberatungsstellen
- Sozialtherapeutische Beratungsstelle von FEMMA e.V. Mainz und Beratungsstellen wegen sexueller Gewalt an Mädchen
Besonderheiten
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.kinderrechte.rlp.de unter der Rubrik „Kinderrechte“.
Rechtliche Grundlage
- SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz
- Jugendschutzgesetz (JuSchG)
- Verlinkung auf Landesgesetz zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag einschl. Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
Zuständig
Polizeipräsidium TrierSalvianstr. 9
54290 Trier
Fax: +49 651 9779-1109
E-Mail: pptrier.presse@polizei.rlp.de
Stadtverwaltung Trier - Jugendamt - Kinder- und Jugendarbeit
Bollwerkstr. 6
54290 Trier
Montag 08:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 11:30 Uhr
Freitag 08:30 - 11:30 Uhr
Hinweis:
oder nach Vereinbarung
Telefon: 115Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: jugendamt@trier.de
Stadtverwaltung Trier - Jugendamt - Kinder- und Jugendarbeit - Jugendschutzbeauftragte
Gneisenaustr. 40
54290 Trier
Montag 08:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 11:30 Uhr
Freitag 08:30 - 11:30 Uhr
Hinweis:
oder nach Vereinbarung
Telefon: 115Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: jugendamt@trier.de