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Hilfe für junge Volljährige beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Hilfe für junge Volljährige beinhaltet unterschiedliche Leistungen. Es handelt sich sowohl um eine eigenständige Hilfe für 18 bis 21-Jährige sowie um eine Fortsetzungshilfe für über 21-Jährige und die Nachbetreuung.

Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden.

Die Hilfe wird gewährt, wenn sie aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen als Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und für die eigenverantwortliche Lebensführung erforderlich ist.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem Jugendamt.

Gebühren / Kosten

Die Finanzierung der Hilfe zur Erziehung erfolgt durch das Jugendamt.

Bei der Hilfe für junge Volljährige in stationärer oder teilstationärer Form können diese herangezogen werden. Über die Heranziehung der Volljährigen entscheidet der Kostenträger im Einzelfall.

Benötigte Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Eventuell einzureichende Unterlagen richten sich nach den Anforderungen des Einzelfalls.

Rechtliche Grundlage

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Jugendamt - Offene Jugendhilfe - ASD

Am Augustiner Hof, Verw.-Geb. II
54290 Trier

Montag 08:30 - 11:30 Uhr

Mittwoch 08:30 - 11:30 Uhr

Freitag 08:30 - 11:30 Uhr

Hinweis:

oder nach Vereinbarung

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: jugendamt@trier.de
 
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