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Flyerverteilung
Leistungsbeschreibung
Zum Verteilen von Werbematerialien wie z. B. Flyern benötigen Sie eine Erlaubnis.
Zum Verteilen von Werbematerialien, z. B. Flyern, benötigen Sie eine Erlaubnis. Eine Erlaubnis zum Verteilen von Flyern wird nur dann erteilt, wenn sich der Veranstalter zur unverzüglichen Beseitigung der zu erwartenden Verschmutzung bereit erklärt oder diese unverzüglich beseitigen lässt.
Das Anbringen von Flyern an Kraftfahrzeugen ist nicht erlaubnisfähig. Aufgrund der Art und Weise der Verteilung kann die Beseitigung der zu erwartenden Verschmutzung nicht gewährleistet werden. Die Verteilung der Flyer darf nur unmittelbar vor dem Gewerbe oder Ladenlokal stattfinden.
Spezielle Hinweise für Trier
- Verteilung erfolgt unmittelbar vor dem Gewerbe- oder Ladenlokal
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei dem für den Standort der Verteilung zuständigen Ordnungsamt.
Verfahrensablauf
Die Beantragung zum Verteilen von Flyern kann formlos erfolgen. Um Missverständnisse auszuschließen empfiehlt sich allerdings die Schriftform. Sie müssen in Ihrem Antrag die verantwortliche Person, den Ort und den Zeitraum der geplanten Verteilung benennen.
Spezielle Hinweise für Trier
- empfehlenswert ca. 3 Wochen vorher, maximal 5 Wochen vorher
Gebühren / Kosten
Es fallen Verwaltungsgebühren an.
Spezielle Hinweise für Trier
- 50,00 € pro Tag für Gewerbetreibende
Zahlungsart
- Rechnung
Benötigte Unterlagen
Eine Kopie des Flyers muss der zuständigen Stelle vorgelegt werden.
Rechtliche Grundlage
Beachten Sie bitte die Satzungen der Städte und Gemeinden.
Bearbeitungszeit
- Bearbeitungsdauer: 3 - 4 Wochen (null)
Es kommt auf die Gepflogenheiten der Verwaltung an. Einzelheiten sollten beim zuständigen Ordnungsamt erfragt werden.
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Verbraucherschutz und VeranstaltungenWasserweg 7 - 9
54292 Trier
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen