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04.05.2021

Corona: 34 Neuinfektionen im Landkreis und in der Stadt

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Trier und des Landkreises Trier-Saarburg

Am heutigen Dienstag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 34 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet – 18 aus dem Landkreis und 16 aus der Stadt Trier. Die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen beträgt nunmehr 6665 (2537 in der Stadt Trier und 4128 im Landkreis Trier-Saarburg).

Heutiger Wert der 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner laut Angaben des Robert-Koch-Institutes:
Stadt Trier: 74,4
Landkreis Trier-Saarburg: 67,6
Damit liegt der Landkreis den sechsten Werktag in Folge unter der Marke von 100. Die sogenannte „Notbremse“ mit all ihren Einschränkungen läuft – wie bereits gestern mitgeteilt – in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch um Mitternacht aus. Ab Mittwoch, 5. Mai, gelten dann die Regelungen der 19. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes – sowohl in der Stadt Trier als auch im Landkreis Trier-Saarburg. Wichtigste Änderungen sind der Wegfall der nächtlichen Ausgangsbeschränkungen, die Wiedereröffnung der Außengastronomie, Möglichkeit des Terminshoppings und Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen.

Erneut wurden dem Gesundheitsamt heute Nachweise von Virus-Mutationen gemeldet, insgesamt 1136 (4 mehr als gestern), davon 1030 Mal die „britische“ Viren-Mutation B.1.1.7. und 56 Mal die „südafrikanische“ Virus-Mutation B.1.351. Weitere 50 Fälle müssen noch genauer differenziert werden.

Die Zahl der aktuell Infizierten ist weiter gesunken und liegt bei 565 – 26 weniger als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 361 im Landkreis und 204 in der Stadt Trier. Zehn Patienten aus dem Landkreis und der Stadt werden aktuell stationär in vier Krankenhäusern versorgt.

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät unverändert, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

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