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09.06.2021

Corona: Drei Neuinfektionen in der Stadt Trier

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Trier und des Landkreises Trier-Saarburg

Am heutigen Mittwoch wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg drei weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet – alle drei aus der Stadt Trier. Die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen steigt jedoch nur um insgesamt zwei Fälle an, da ein gestern in der VG Trier-Land gemeldeter positiver Fall heute nachträglich als negativ korrigiert wurde. Somit beträgt die Gesamtzahl der Fälle nunmehr 7168 (2740 in der Stadt Trier und 4428 im Landkreis Trier-Saarburg).

Heutiger Wert der 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner laut Angaben des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz:
Stadt Trier: 17,9
Landkreis Trier-Saarburg: 11,4

Aktuelle Impfquote

Im gemeinsamen Impfzentrum des Kreises und der Stadt wurden (Stand heute, 13 Uhr) 59.947 Erstimpfungen und 34.752 Zweitimpfungen vorgenommen. Die gemeinsame Impfquote inklusive Impfungen bei Hausärzten und durch mobile Impfteams u.ä. beläuft sich auf 43,3 Prozent bei Erstimpfungen (112.528 Personen) und 22,5 Prozent bei Zweitimpfungen (58.591 Personen). Aktuelle Informationen zu Fragen rund um das Thema Impfungen finden sich ansonsten auf der Internetseite des Landes impftermin.rlp.de

Die Zahl der aktuell Infizierten liegt bei 239 – 19 weniger als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 156 im Landkreis und 83 in der Stadt Trier. Zwei Patienten aus dem Landkreis und der Stadt befinden sich aktuell wegen einer Covid-19-Erkrankung in stationärer Behandlung.

Seit gestern wurden dem Gesundheitsamt weitere Nachweise von Virus-Mutationen gemeldet. Die Gesamtzahl der Virusmutationen beläuft sich auf 1561, davon 1455 Mal die „britische“ Viren-Mutation B.1.1.7., 76 Mal die „südafrikanische“ Virus-Mutation B.1.351 und fünf Nachweise der „indischen Virusvariante“ B.1.617. Weitere 25 Fälle müssen noch genauer differenziert werden.

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät unverändert, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

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