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22.04.2021

Corona: 33 Neuinfektionen - Todesfall eines Patienten aus der Stadt Trier

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Trier und des Landkreises Trier-Saarburg

Grafik: 7-Tage-Inzidenz in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz.
Die Karte zeigt die aktuelle 7-Tage-Inzidenz in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz. Quelle: corona.rlp.de

Am heutigen Donnerstag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 33 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet – 22 aus dem Landkreis und elf aus der Stadt Trier. Die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen beträgt nunmehr 6309 (2383 in der Stadt Trier und 3926 im Landkreis Trier-Saarburg).

Die 7-Tage-Inzidenz liegt nach Mitteilung des rheinland-pfälzischen Landesuntersuchungsamtes in der Stadt Trier bei 101,3 und im Landkreis bei 99,1 Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen pro 100.000 Einwohnern. Durch Nachmeldungen können die Inzidenzwerte des Landes geringfügig von den Werten auf der Grundlage der Zahlen des Gesundheitsamtes abweichen.

Heute wurde dem Gesundheitsamt der Tod eines älteren Patienten aus der Stadt gemeldet, der im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung verstarb. Damit sind bisher insgesamt 118 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes verstorben, 91 aus dem Landkreis Trier-Saarburg und nunmehr 27 aus der Stadt Trier.

Bisher wurden dem Gesundheitsamt 830 Nachweise einer Virus-Mutation gemeldet, davon 744 Mal die „britische“ Viren-Mutation B.1.1.7. und 43 Mal die „südafrikanische“ Virus-Mutation B.1.351. Weitere 44 Fälle müssen noch genauer differenziert werden. Damit bleibt die Anzahl im Vergleich zu gestern unverändert.

Die Zahl der aktuell Infizierten liegt bei 675 – acht weniger als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 413 im Landkreis und 262 in der Stadt Trier. 14 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt werden aktuell stationär in fünf Krankenhäusern versorgt.

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät unverändert, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

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