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Unschädlichkeitszeugnis beantragen
Leistungsbeschreibung
Mit dem Unschädlichkeitszeugnis wird bescheinigt, dass die belastungsfreie Veräußerung eines Teils eines Grundstücks für die Berechtigten unschädlich ist. Die Feststellung der Unschädlichkeit ersetzt die Bewilligung der Berechtigten.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie ich an die Vermessungs- und Katasterverwaltung.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Vermessungs- und Katasterverwaltung.
Rechtliche Grundlage
- Landesgesetz über Unschädlichkeitszeugnisse im Grundstücksverkehr (UZLG)
- Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Zuständig
Vermessungs- und Katasteramt Westeifel-MoselIm Viertheil 24
54470 Bernkastel-Kues
Fax: +49 6531 5017-140
E-Mail: vermka-wem@vermkv.rlp.de
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