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Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen
Leistungsbeschreibung
Soziale Gruppenarbeit ist ein ambulantes Angebot der Jugendhilfe. Ziel ist, Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten durch soziales Lernen in der Gruppe auszugleichen. Sie ist daher vor allem für ältere Kinder und Jugendliche geeignet.
Durch Gespräche und soziales Lernen in der Gruppe sollen die Betroffenen lernen,
- Schwierigkeiten zu überwinden,
- Selbstbewusstsein aufzubauen und
- andere Meinungen zu achten.
Üblicherweise finden die Gruppentreffen mehrmals wöchentlich statt und dauern ein bis zwei Stunden.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das örtliche Jugendamt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem örtlichen Jugendamt.
Verfahrensablauf
Das Jugendamt beurteilt Ihren Fall und entscheidet, ob die soziale Gruppenarbeit für Ihr Kind eine geeignete Maßnahme ist. Es hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin sind der Ablauf, die Ziele und die Dauer der Hilfe festgelegt.
Das Jugendamt überprüft in regelmäßigen Gesprächen den Fortschritt der Hilfe.
Gebühren / Kosten
Die Kosten der sozialen Gruppenarbeit trägt das Jugendamt.
- Gebühr:
Benötigte Unterlagen
Klären Sie bitte mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Rechtliche Grundlage
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Jugendamt - Offene Jugendhilfe - ASDAm Augustiner Hof, Verw.-Geb. II
54290 Trier
Montag 08:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 11:30 Uhr
Freitag 08:30 - 11:30 Uhr
Hinweis:
oder nach Vereinbarung
Telefon: 115Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: jugendamt@trier.de