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Tierausfuhr gewerblich amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung
Leistungsbeschreibung
Tiere müssen für die Ausfuhr in Nicht-EU-Länder grundsätzlich bestimmte Anforderungen des Bestimmungslands erfüllen und von einer Gesundheitsbescheinigung begleitet sein.
Tiere müssen für die Ausfuhr in Nicht-EU-Länder grundsätzlich bestimmte Anforderungen des Bestimmungslands erfüllen und von einer Gesundheitsbescheinigung begleitet sein, in der die Einhaltung der gesundheitlichen Anforderungen für die Ausfuhr von einem amtlichen Tierarzt bzw. Amtstierarzt bestätigt wird.
Dies betrifft insbesondere Säugetiere, Vögel, Fische, aber zum Teil auch Amphibien, Reptilien, Insekten, Spinnentiere, Weichtiere u. a. Tiere.
Tiere, die die gesundheitlichen Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht ausgeführt werden.
Entsprechendes gilt beim Verbringen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
An wen muss ich mich wenden?
Auskünfte über die Anforderungen des Bestimmungslandes der Ausfuhr können von der Botschaft oder von Behörden des Bestimmungslandes eingeholt werden.
Für die Untersuchung von Tieren und für die Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen für die Ausfuhr wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt des Landkreises, in dessen Dienstbezirk Sie Ihren Betriebssitz haben.
Verfahrensablauf
Zunächst sind die Anforderungen des Bestimmungslandes der Ausfuhr zu klären.
Dann sind die Tiere für die Ausfuhr zu untersuchen und eine Gesundheitsbescheinigung ist auszustellen.
Gebühren / Kosten
Die Gebührenhöhe ist je nach Einzelfall sehr unterschiedlich.
Benötigte Unterlagen
Die jeweilig erforderlichen Gesundheitszertifikate sind von dem Bestimmungsland abhängig und sind ggf. bei der Botschaft oder Behörden desselben zu erfragen.
Rechtliche Grundlage
Es gelten zudem Regelungen und Vorschriften der Bestimmungsländer.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungsdauer sind je nach Einzelfall sehr unterschiedlich.
Eventuell einzuhaltende Fristen sind von den Anforderungen des Bestimmungslandes, insbesondere von den zu zertifizierenden Gesundheitsanforderungen, abhängig und können in Abhängigkeit von der Tierart und dem Zielland sehr unterschiedlich sein.
Zuständig
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - VeterinäramtKarl-Benz-Str. 6
54292 Trier
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 13:00 Uhr
Telefon: 115Telefon: +49 651 715-0
Fax: +49 651 71517583
E-Mail: veterinaeramt@trier-saarburg.de