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Schüleraustausch in Rheinland-Pfalz Zuschüsse beantragen
Leistungsbeschreibung
Schülerbegegnungen um Sprachkenntnisse anzuwenden und auszubauen können vom Land bezuschusst werden.
Das Land Rheinland-Pfalz bezuschusst Schülerbegegnungen mit ausländischen Schülern, um Sprachkenntnisse anzuwenden und auszubauen.
Bezuschusst werden vor allem die Fahrt- bzw. Reisekosten von Schülern. Bei Schüleraustauschmaßnahmen in Mittel- und Osteuropa wird zudem ein Taschengeld, gestaffelt nach der Aufenthaltsdauer, eingeräumt. Eine Aufwandsentschädigung für die Aufenthaltskosten erfolgt nicht, da die Schülerinnen und Schüler
in Gastfamilien untergebracht sind und dort verpflegt werden.
Mindestteilnehmerzahl von 10 Schüler einer Klassen- oder Jahrgangsstufe muss erreicht sein.
Schülerbegnungen sind mindestens auf eine Dauer von 6 Tagen bis maximal vier Wochen (inkl. Hin- und Rückreise) festzulegen.
Die Unfallfürsorge muss für die Begegnugsmaßnahme gewährleistet sein.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Schule Ihres Kindes. Dort erhalten Sie Informationen zum dort angebotenen Schüleraustauschprogramm.
Rheinland-pfälzische Schulen hingegen finden eine Beratung bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD).
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD).
Anträge / Formulare
Zuschussanträge können lediglich von der durchführenden Schule gestellt werden. Eine Antragsstellung durch die Eltern der Schüler ist nicht möglich.
Gebühren / Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Benötigte Unterlagen
Antrag an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD).
Besonderheiten
Für Schülerinnen und Schüler gibt es zahlreiche weitere Möglichkeiten ihre Sprachkenntnisse anzuwenden und zu vertiefen. Weitere Informationen liefern nachfolgende Seiten:
- Informationen für Schülerinnen und Schüler zu Schüleraustausch, Auslandsaufenthalten, Praktika
- Informationen für Schülerinnen und Schüler zu Schüleraustausch, Auslandsaufenthalten, Praktika
Rechtliche Grundlage
- Richtlinien für Schulfahrten
- Schülerbegegnungen mit ausländischen Schülern - Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung und Kultur
Bearbeitungszeit
Zuschußanträge , die für das kommende Kalenderjahr greifen sollen, müssen bis zum 15.Oktober des Vorjahres eingericht werden.
Zuständig
Auguste-Viktoria-GymnasiumDominikanerstr. 2
54290 Trier
Fax: 0651 1461929
E-Mail: schulleitung@avg-trier.de
Bischöfliches Angela-Merici-Gymnasium
Neustr. 35
54290 Trier
Fax: 0651 1459829
E-Mail: amg@bistum-trier.de
Friedrich-Spee-Gymnasium
Mäusheckerweg 1
54293 Trier
Fax: 0651 9679828
E-Mail: info@fsg-trier.de
Friedrich-Wilhelm-Gymnasium
Olewiger Str. 2
54295 Trier
Fax: 0651 966383-18
E-Mail: verwaltung@fwg-trier.com
Humboldt-Gymnasium
Augustinerstraße 1
54290 Trier
Fax: 0651 9795-299
E-Mail: verwaltung@hgt-trier.de
Integrierte Gesamtschule Trier
Montessoriweg 4
54296 Trier
Telefon: 0651 145922109
Fax: 0651 145922-108
E-Mail: info@igs-trier.de
Max-Planck-Gymnasium
Sichelstr. 3
54290 Trier
Fax: 0651 1461961
E-Mail: armin.huber@mpg-trier.de