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Abfallgebühr zahlen
Leistungsbeschreibung
Als Haus- oder Grundstücksbesitzer erhalten Sie von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern einen Gebührenbescheid über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.
Als Haus- oder Grundstücksbesitzer sowie auch als Pächter erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Gebührenbescheid über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.
Sie besitzen ein Haus oder Grundstück oder pachten solches.
An wen muss ich mich wenden?
Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.
Gebühren / Kosten
Für die Abfallentsorgung gibt es keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der Abfallgebühren bemisst sich nach der durch Landkreistag oder Stadtparlament beschlossenen Abfallgebührensatzung.
Besonderheiten
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Weiterführende Informationen zum Thema „Abfall“ erhalten Sie auf der Internetseite der NABU –Umwelt & Ressourcen / Abfall & Recycling.
Als Mieter einer Wohnung, werden die Abfallentsorgungsgebühren für das Haus in der Regel anteilig vom Eigentümer auf Sie umgelegt.
Rechtliche Grundlage
Zuständig
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier A.R.T.Unter dem Galdberg 1
54318 Mertesdorf
Verwaltung:
Montag - Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Feitag: 08:00 - 13:00 Uhr
Fax: +49 651 9491-8555
E-Mail: info@art-trier.de