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Buswartehäuschen
Leistungsbeschreibung
Zuständigkeit
- liegt bei den Stadtwerken Trier SWT:
- für Müllbehälter an Bushaltestellen in Stadtteilen
- bei Beschädigungen/Wartung
- Informationen siehe unter www.swt.de
- StadtRaum Trier - Unterhaltung - Reinigung:
- für Müllbehälter an Bushaltestellen im Stadtgebiet
Häufig gestellte Fragen
Wer ist für die Streupflicht an den Buswartehäuschen im Winter zuständig?
- grundsätzlich ist immer der Liegenschaftsbesitzer hinter der Bushaltestelle zuständig
- ist die Liegenschaft städtisch, ist StadtRaum Trier zuständig
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - StadtRaum Trier - Stadtreinigung und WinterdienstAm Grüneberg 90
54294 Trier
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Telefon: 115Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen
Stadtwerke Trier
Ostallee 7-13
54290 Trier
Fax: +49 651 717-199
E-Mail: info@swt.de
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