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Steuern bezahlen
Leistungsbeschreibung
Betrifft
- Grundbesitzabgaben
- Grundsteuer
- Straßenreinigungsgebühr
- Landwirtschaftskammerbeiträge
- Gewerbesteuer
- Hundesteuer
- Vergnügungssteuer
- Zweitwohnungssteuer
- Jagdsteuer
- Beherbergungssteuer
- Weinbauabgaben
Zahlungen
- per Überweisung oder SEPA-Lastschriftmandat möglich
- SEPA-Lastschriftmandat nur schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift
- Zusendung per Fax nicht möglich
- dabei unbedingt das Buchungszeichen angeben
Änderung der Bankverbindung
- ist formlos schriftlich möglich
- ist per Mail nicht möglich, da eine Original-Unterschrift erforderlich ist
Besonderheiten
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Finanzwirtschaft - Finanzen - Kassenbuchhaltung - Einnahmeteam 3Viehmarktplatz 20
54290 Trier
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Telefon: 115Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen
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