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Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr Anhörung gewähren

Leistungsbeschreibung

  • Verwarnungs- und Bußgelder im Straßenverkehr Anhörung
  • die Anhörung findet statt, bevor ein Verwarnungs- oder Bußgeldbescheid erlassen wird
  • sie kann schriftlich beziehungsweise online durchgeführt werden
  • sie kann auch anlässlich einer Verkehrskontrolle stattfinden
  • im Falle einer Verwarnung mit Verwarnungsgeld ist der Verwarnungsgeldbescheid in der Regel zugleich der Anhörungsbogen
  • wird das Angebot des verkürzten Verfahrens nicht durch Zahlung des Verwarnungsgeldes angenommen und ist die hierfür gewährte Frist abgelaufen, wird stattdessen ein Bußgeldverfahren eröffnet
  • wird im Bußgeldverfahren die Gelegenheit der Anhörung nicht genutzt oder wird die Frist verstrichen gelassen, wird ein Bußgeldbescheid erlassen
  • zuständig: jeweilige Ordnungsbehörde

Wenn Sie per Anschreiben darüber informiert worden sind, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen, wird Ihnen dort auch mitgeteilt, dass Sie die Anhörung nutzen können.
Damit wird Ihnen die Gelegenheit gegeben, sich zu der Beschuldigung zu äußern und zum Beispiel die Angaben der Behörde zu widerlegen. 
Es besteht keine Verpflichtung, die Anhörung zu nutzen.

Spezielle Hinweise für Trier

  • Anhörung ist online möglich

-    Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: nein

Verfahrensablauf

  • Die zuständige Behörde sendet Ihnen die Mitteilung zu, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen.
  • In dem Schreiben werden Sie darüber informiert, dass Sie sich zu dem Vorwurf äußern können.
  • Sie können Ihre Angaben schriftlich auf dem Anhörungsbogen oder online machen.
  • Wenn Sie die Angaben schriftlich machen möchten, füllen Sie die Felder auf dem Anhörungsbogen aus und senden ihn anschließend per Post an die zuständige Behörde.
  • Wenn Sie die Angaben online machen möchten, folgen Sie dem in dem Schreiben angegebenen Link und geben Sie dort den im Schreiben genannten Zugangscode ein. Anschließend füllen Sie die geforderten Felder aus und drücken auf den Button „Absenden“.
  • Nach Prüfung Ihrer Angaben informiert Sie die Behörde, ob der Vorwurf bestehen bleibt.

Rechtsbehelf

  • Einspruch

Gebühren / Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Benötigte Unterlagen

-    Anhörungsbogen
-    Alternativ: Anschreiben mit dem Aktenzeichen sowie dem Zugangscode, falls Sie die Anhörung online nutzen möchten

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Es gibt keine Frist.

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen - Mängel-Adress-Veräußerungsanzeigen

Thyrsusstr. 17-19
54292 Trier

Montag 08:00 - 13:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 13:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr

Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

vorherige Terminvereinbarung erforderlich

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen

Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Verwaltung, Zentrale Bußgeldstelle, Beschwerdemanagement

Wasserweg 7 - 9
54292 Trier

Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: bussgeldstelle@trier.de
 
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