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Landesblindengeld
Leistungsbeschreibung
Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz, die einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen blinden Menschen und durch hochgradige Einschränkung der Sehfähigkeit den blinden Menschen Gleichgestellten erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen.
Spezielle Hinweise für Trier
Monatlicher Höchstbetrag
- 410,00 Euro für Volljährige
- 205,00 Euro für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
An wen muss ich mich wenden?
Der Antrag ist bei der für den Wohnort zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung zu stellen.
Anträge / Formulare
Anträge und Formulare erhalten Sie In Absprache mit der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung.
Spezielle Hinweise für Trier
- Antrag und ggf. augenärztlicher Bescheinigungsvordruck werden auf Wunsch auch zugesendet
Gebühren / Kosten
keine
Benötigte Unterlagen
Spezielle Hinweise für Trier
- Antragsformular
- ggfs. Kopie des Behindertenausweises (mit Merkzeichen BL) oder des Bescheides des Amtes für soziale Angelegenheiten über die Feststellung, welche Merkmale anerkannt wurden
- wurde das Merkmal BL seitens des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung nicht anerkannt, wird das augenärztliche Attest laut Vordruck benötigt
- es sind keine Einkommensnachweise erforderlich
Besonderheiten
Bei höheren blindheitsbedingten Mehraufwendungen können über das Landesblindengeld hinaus Leistungen der einkommens- und vermögensabhängigen Blindenhilfe beantragt werden (siehe dazu auch Blindenhilfe).
Für Kriegsblinde gelten die Regelungen nach dem BVG.
Rechtliche Grundlage
Bearbeitungszeit
Spezielle Hinweise für Trier
- ca. 4 - 5 Wochen
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Amt für Soziales und Wohnen - Soziale HilfenAm Augustiner Hof, Verw.-Geb. II
54290 Trier
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung
Telefon: 115Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: sozialamt@trier.de