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Einfache oder erweiterte Gewerberegisterauskunft beantragen
Leistungsbeschreibung
Das Gewerberegister enthält die angezeigten Daten aller gewerblichen Betriebe der jeweiligen Gemeinde. Öffentliche und nicht öffentliche Stellen sowie Privatpersonen können Auskünfte aus dem Gewerberegister erhalten. Die einfache Gewerberegisterauskunft umfasst den Namen des Betriebes, die ausgeübte Tätigkeit und die Betriebsadresse. Diese Grunddaten der Gewerbetreibenden sind allgemein zugänglich. Es ist nicht erforderlich, dass Gewerbetreibende der Weitergabe dieser Daten zustimmen.
Die erweiterte Gewerbeauskunft wird nur erteilt, wenn ein rechtliches Interesse nachgewiesen wird. Ein rechtliches Interesse besteht beispielsweise, wenn der Antragsteller Rechtsansprüche geltend machen möchte, z. B. zur Durchsetzung von Forderungen.
Spezielle Hinweise für Trier
Allgemein
- auch Negativauskünfte sind kostenpflichtig
- Auskünfte für private Zwecke werden an die mitgeteilte Anschrift gesendet
- Auskünfte zur Vorlage bei einer Behörde werden direkt an die Behörde gesendet
An wen muss ich mich wenden?
Die einfache und die erweiterte Auskunft aus dem Gewerberegister können Sie schriftlich, per Telefax oder per E-Mail bei der Gemeinde-/ Stadtverwaltung beantragen, in der der Gewerbebetrieb seinen Betriebssitz hat. Neben den Angaben zu ihrer eigenen Person sollten Sie die Ihnen bekannten Daten zum gesuchten Betrieb nennen, z. B.:
- Name des Betriebs
- Name des Gewerbetreibenden
Die Ihnen zuletzt bekannte Anschrift.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Anträge / Formulare
Formlos.
Gebühren / Kosten
Die Gebühren werden nach der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis), BS 2013-1-27 erhoben.
Spezielle Hinweise für Trier
- einfache Gewerberegisterauskunft 20,00 Euro
- erweiterte Gewerberegisterauskunft 30,00 Euro
- zuzüglich Porto bei Versand
Zahlungsart
- bar / EC
- bei Versand auf Rechnung
- es kann auch ein Scheck und ein Freiumschlag beigefügt werden
- auch kann eine Einzugsermächtigung erteilt werden
Benötigte Unterlagen
Bei der erweiterten Gewerberegisterauskunft müssen Sie zusätzlich Dokumente zum Nachweis des rechtlichen Interesses beifügen (Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen).
Spezielle Hinweise für Trier
- Kopie Personalausweis oder Reisepass
- wenn Auskunft einer Behörde vorgelegt wird
- Anschrift der Behörde
- Angabe Verwendungszweck
- Angabe Akten-/Geschäftszeichen
Besonderheiten
Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register (wie z. B. das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister). Dritte haben daher keinen Rechtsanspruch auf Mitteilung der Daten. Es liegt im Ermessen der Behörde, ob sie die Auskünfte erteilt.
Rechtliche Grundlage
Spezielle Hinweise für Trier
- § 14 Gewerbeordnung
Bearbeitungszeit
Spezielle Hinweise für Trier
- 2 - 3 Wochen
Keine.
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Allgemeine OrdnungbehördeWasserweg 7 - 9
54292 Trier
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen