- a Dienstleistungen beginnend mit
- b Dienstleistungen beginnend mit
- c Dienstleistungen beginnend mit
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- f Dienstleistungen beginnend mit
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Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Erlaubnis zum Betrieb einer Prostitutionsstätte muss beantragt werden.
Als Prostitutionsstätte werden z. B. Gebäude, einzelne Räume oder sonstige ortsfeste Anlagen zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bezeichnet. Die Erlaubnis zum Betrieb einer Prostitutionsstätte muss beantragt werden.
Die Erlaubnis zum Betrieb einer Prostitutionsstätte kann auch befristet erteilt werden.
Eine Prostitutionsstätte muss folgende Anforderungen erfüllen:
- eine angemessene Ausstattung mit Sanitäreinrichtungen
- geeignete Aufenthalts- und Pausenräume
- individuell verschließbare Aufbewahrungsmöglichkeiten für persönliche Gegenstände
Die für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räumlichkeiten einer Prostitutionsstätte müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- Sie dürfen von außen nicht einsehbar sein.
- Sie müssen über ein sachgerechtes Notrufsystem verfügen.
- Die Türen müssen jederzeit von innen geöffnet werden können.
- Sie dürfen nicht als Wohn- oder Schlafraum genutzt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in deren Bezirk die Prostitutionsstätte ansässig sein soll.
Gebühren / Kosten
Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem Zeitaufwand zur Bearbeitung Ihres Antrages und betragen mindestens 390,00 Euro.
Benötigte Unterlagen
- Betriebskonzept
- weiteren erforderlichen Unterlagen und Angaben zum Nachweis des Vorliegens der Erlaubnisvoraussetzungen
- bei einer natürlichen Person:
- Name,
- Geburtsdatum und
- Anschrift derjenigen Person, für die die Erlaubnis beantragt wird
- bei einer juristischen Person oder Personenvereinigung
- Name der Firma,
- Anschrift,
- Nummer des Registerblattes im Handelsregister und
- Sitz der Firma.
Spezielle Hinweise für Trier
- weitere Unterlagen (u. a. zur persönlichen Zuverlässigkeit des Betreibers) sind vorzulegen
Rechtliche Grundlage
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Allgemeine OrdnungbehördeWasserweg 7 - 9
54292 Trier
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen