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Finanzanlagenvermittler Sachkundeprüfung bescheinigen
Leistungsbeschreibung
- Erforderliche Prüfung für Erlaubnis als für Finanzanlagenvermittler
- Mündliche und schriftliche Prüfung
- Befreiung vom praktischen Prüfungsteil unter bestimmten Voraussetzungen möglich
- Zuständig: Industrie und Handelskammer (IHK)
- Bei Nichtbestehen Wiederholungsprüfung möglich
Wenn Sie gewerbsmäßig gegen Provision des Ausgebers Finanzanlagen vermitteln möchten, müssen Sie zum Erhalt der Erlaubnis Ihre Sachkunde nachweisen. Dies können Sie durch die Prüfung in der IHK tun.
Je nach Produktkategorie ist die Prüfung in drei Bereiche aufgeteilt:
- Offene Finanzanlegen
- Geschlossene Finanzanlagen
- Vermögensanlegen
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Sie müssen nacheinander abgelegt werden. Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie die notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse nachweisen, beispielsweise hinsichtlich Verbraucherrechten und Fachbegriffen. Im praktischen Teil müssen Sie ein simuliertes Kundenberatungsgesprächs durchführen.
Sie müssen keine formalen Voraussetzungen erfüllen, um sich zur Prüfung anzumelden, für eine erfolgreiche Teilnahme sollten Sie sich allerdings intensiv inhaltlich vorbereiten.
Die Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler entspricht inhaltlich der Sachkundeprüfung für Honorar-Finanzanlagenberater.Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss im Bank- und Finanzwesen besitzen, kann dies möglicherweise anstelle der Sachkundeprüfung anerkannt werden
Spezielle Hinweise für Trier
Beantragung
- erfolgt persönlich
- vor Beantragung ist eine vorherige persönliche Beratung empfehlenswert
- Terminvereinbarung erforderlich
Keine besonderen Voraussetzungen
An wen muss ich mich wenden?
Zuständige Stelle
Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden:
Anträge / Formulare
- Anmeldeformular je nach Vorgabe der IHK
- Onlineverfahren: nein
- Schriftformerfordernis: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Prüfung
Ihre zuständige Behörde hält entsprechende Vordrucke für Sie bereit.
Verfahrensablauf
An einer Prüfung können Sie erst nach vorheriger Anmeldung teilnehmen.
- Die IHK informiert rechtzeitig vor der Prüfung über die Details des Prüfungsablaufes, Ort und Zeit
- Sie nehmen zunächst an der schriftlichen Prüfung teil
- Wenn Sie die schriftliche Prüfung bestanden haben, erfolgt die praktische Prüfung
Nach erfolgreicher Prüfung bekommen Sie eine Bescheinigung über Ihre Sachkunde ausgehändigt
Gebühren / Kosten
Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der örtlichen IHK entnehmen.
Spezielle Hinweise für Trier
Zahlungsart
- bar / EC
Benötigte Unterlagen
Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung
Spezielle Hinweise für Trier
- Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Stadtkasse
Besonderheiten
Dienstleistungsfreiheit:
Bei vorheriger, schriftlicher oder elektronischer Anzeige einer nur vorübergehenden gelegentlichen Ausübung der Finanzanlagenvermittlung können Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der EU (EU-Bürger) oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Bürger) ihre Dienstleistungen selbständig anbieten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Detaillierte Informationen finden Sie unter folgenden Link: Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen in einem in der Gewerbeordnung reglementierten Beruf
Niederlassungsfreiheit:
EU-Bürger und EWR-Bürger, die sich in Deutschland als Finanzanlagenvermittler dauerhaft niederlassen wollen, müssen grundsätzlich das Erlaubnisverfahren durchlaufen.
Rechtliche Grundlage
- § 34f Absatz 2 Nr. 4 Gewerbeordnung (GewO)
- § 1 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)
- Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (Finanzanlagenvermittlungsverordnung - FinVermV)
- Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Bearbeitungszeit
Die Bescheinigung erhalten Sie normalerweise binnen einiger Tage nach Bestehen der Prüfung.
- Bitte beachten Sie die Anmeldefristen Ihrer örtlichen IHK
- Eine nachgewiesene Sachkunde gilt lebenslang
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Allgemeine Ordnungsbehörde - GewerbeWasserweg 7 - 9
54292 Trier
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: gewerbe@trier.de