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Geburtsurkunde beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen.
Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Die Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, ist es auch möglich, die Geburtsurkunde bei jedem anderen Standesamt zu erhalten.
Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
- die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
- die Ehegattin oder der Ehegatte oder die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes),
- Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person (etwa die Kinder und Enkel),
- Geschwister mit berechtigtem Interesse.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich im Regelfall an das Standesamt, welches das Geburtenregister mit Ihrem Geburtseintrag führt.
Spezielle Hinweise für Trier
- zuständig ist das Standesamt des Geburtsortes
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt des Geburtsortes.
Verfahrensablauf
Persönliche Antragstellung:
- Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
- Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post oder Telefax:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
- Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname,
- Geburtsdatum und –ort,
- Name, Vorname der Eltern,
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer.
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch online stellen.
Spezielle Hinweise für Trier
Beantragung per Mail:
- Rechnung mit Kassenzeichen wird zur vorherigen Begleichung per Mail gesendet
- Urkunde wird erst versendet, wenn die Gebühr eingegangen ist
Online Verfahren
- die Beantragung online ist empfehlenswert
Vollmacht / Dritte
- bei Antragstellung durch Verwandte in gerader Linie ist keine Vollmacht erforderlich
- andere Personen haben ein berechtigtes Interesse nachzweisen bzw. eine Vollmacht vorzulegen
Gebühren / Kosten
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren an. Auskunft über deren Höhe erteilt Ihnen das zuständige Standesamt.
- Ausstellung für gesetzliche Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Krankenversicherung in Deutschland: gebührenfrei
- Gebühr: 13,00 EUR
Erstes Exemplar
- Gebühr: 6,50 EUR
Bei gleichzeitiger Beantragung und im selben Arbeitsgang hergestellter weiterer Exemplare
- Gebühr:
Ausstellung für gesetzliche Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Krankenversicherung in Deutschland
Spezielle Hinweise für Trier
- 13,00 Euro für die erste Urkunde, jede weitere gleiche Urkunde 6,50 Euro
- für Rentenzwecke, Krankenkasse, Pflege-, Unfall- oder Arbeitslosenversicherung gebührenfrei
Zahlungsart:
-
bei persönlicher Beantragung bar oder EC-Zahlung möglich
-
bei schriftlicher (oder per Mail) Beantragung Überweisung auf Grund Rechnung
-
bei online-Beantragung per Pay Direkt (Giropay) oder PayPal
Benötigte Unterlagen
Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:
- Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
- bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder als beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters,
- gegebenenfalls: Nachweis des rechtlichen Interesses.
Spezielle Hinweise für Trier
Bei schriftlicher Beantragung oder Beantragung per Mail:
- bei schriftlicher Beantragung ist eine Kopie des Personalausweises ausreichend, diese muss nicht beglaubgt sein
- Angabe des Verwendungszwecks der Urkunde
Bei persönlicher Beantragung:
-
zusätzlicher Hinweis zur Beantragung / Abholung durch Dritte: Ausweiskopie vom Antragsteller muss nicht beglaubigt sein
- bei Pflegekindern zusätzlich Betreuungsvollmacht
Besonderheiten
Eine Geburtsurkunde kann insbesondere zur Verwendung im Ausland auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden (Internationale Geburtsurkunde nach dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern). Sie können diese im Ausland ohne Übersetzung verwenden. Sie können sich eine internationale Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat.
Rechtliche Grundlage
- § 55 Absatz 1 Nummer 4 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 56 des Personenstandsgesetzes (PStG)
- § 59 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 62 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 48 Personenstandsverordnung (PStV)
- § 50 Personenstandsverordnung (PStV)
- lfd. Nr. 16.6 der Landesverordnung über die Gebühren der allgemeinen und inneren Verwaltung einschließlich der Polizeiverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Bearbeitungszeit
Spezielle Hinweise für Trier
- bei Postversand ca. 1 Woche
- bei persönlicher Beantragung sofort
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Standesamt - UrkundenDomfreihof 1b
54290 Trier
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Telefon: 115Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen