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Schwerbehindertenausweis Verlängerung
Leistungsbeschreibung
Seit dem 1. Januar 2013 wird der Schwerbehindertenausweis in Form einer Identifikationskarte (Scheckkartenformat) ausgegeben. Eine Verlängerung ist deshalb aus technischen Gründen nicht mehr möglich. Läuft Ihr Schwerbehindertenausweis ab, können Sie einen neuen Schwerbehindertenausweis beantragen.
Besitzen Sie noch einen alten Schwerbehindertenausweis im Format DIN A6 aus Papier, behält dieser bis zum Ablauf seine Gültigkeit. Dieser wird jedoch nicht mehr verlängert, sondern bei Ablauf seiner Gültigkeit durch einen neuen Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat ersetzt.
Außer Kraft - Schwerbehindertenausweis verlängern lassen
Seit dem 1. Januar 2013 wird der Schwerbehindertenausweis in Form einer Identifikationskarte (Scheckkartenformat) ausgegeben. Eine Verlängerung ist deshalb aus technischen Gründen nicht mehr möglich. Läuft Ihr Schwerbehindertenausweis ab, können Sie einen neuen Schwerbehindertenausweis beantragen.
Besitzen Sie noch einen alten Schwerbehindertenausweis im Format DIN A6 aus Papier, behält dieser bis zum Ablauf seine Gültigkeit. Dieser wird jedoch nicht mehr verlängert, sondern bei Ablauf seiner Gültigkeit durch einen neuen Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat ersetzt.
Grad der Behinderung von mindestens 50.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an den für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständigen Dienstort des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung.
Verfahrensablauf
Schwerbehindertenausweise werden nicht mehr verlängert. Bitte beantragen Sie einen neuen Schwerbehindertenausweis.
Gebühren / Kosten
Keine.
Benötigte Unterlagen
- Antrag
- Unterlagen zum Nachweis der Behinderung (Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht)
- ggf. Passfoto
- Ausnahme: Bei schwerbehinderten Menschen, die das Haus nicht oder nur mit Hilfe eines Krankenwagens verlassen können, wird der Ausweis auf Antrag ohne Lichtbild ausgestellt. Die ausstellende Behörde vermerkt dann "ohne Lichtbild gültig" auf dem Ausweis.
- für Nicht-EU-Bürger: gültiger Aufenthaltstitel
Die zuständige Stelle kann bei Bedarf weitere Unterlagen von Ihnen fordern.
Besonderheiten
- Informationen zum neuen Schwerbehindertenausweis in Gebärdensprache
- Faltblatt Schwerbehindertenausweis in leichter Sprache
Rechtliche Grundlage
- § 152 Absatz 5 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX)
- Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)
Zuständig
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort TrierIn der Reichsabtei 6
54292 Trier
Fax: +49 651 1447-253
E-Mail: poststelle-tr@lsjv.rlp.de