- a Dienstleistungen beginnend mit
- b Dienstleistungen beginnend mit
- c Dienstleistungen beginnend mit
- d Dienstleistungen beginnend mit
- e Dienstleistungen beginnend mit
- f Dienstleistungen beginnend mit
- g Dienstleistungen beginnend mit
- h Dienstleistungen beginnend mit
- i Dienstleistungen beginnend mit
- j Dienstleistungen beginnend mit
- k Dienstleistungen beginnend mit
- l Dienstleistungen beginnend mit
- m Dienstleistungen beginnend mit
- n Dienstleistungen beginnend mit
- o Dienstleistungen beginnend mit
- p Dienstleistungen beginnend mit
- r Dienstleistungen beginnend mit
- s Dienstleistungen beginnend mit
- t Dienstleistungen beginnend mit
- u Dienstleistungen beginnend mit
- v Dienstleistungen beginnend mit
- w Dienstleistungen beginnend mit
- z Dienstleistungen beginnend mit
- ä Dienstleistungen beginnend mit
- ö Dienstleistungen beginnend mit
- ü Dienstleistungen beginnend mit
Ausländische Urkunden legalisieren
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihre ausländischen öffentlichen Urkunden im deutschen Rechtsverkehr verwenden möchten, dann besteht die Möglichkeit diese Urkunden, diese Dokumente etc. durch die deutsche Auslandsvertretung im Ausstellungsstaat der Urkunde legalisieren zu lassen.
Die Legalisation bestätigt demnach die Echtheit des Siegels sowie die Unterschriften der Unterzeichnenden.
Die Legalisation einer Urkunde erfolgt, wenn:
- die Legalisation nicht aufgrund völkerrechtlicher Vereinbarungen oder aufgrund fehlender Voraussetzungen in den jeweiligen Staaten ausgeschlossen ist,
- der entsprechende Antrag bei der zuständigen deutschen Auslandvertretung eingereicht wurde,
- die ausländische Urkunde im Original (keine Kopien) und
- einer evtl. notwendigen Vorbeglaubigung durch das Außenministerium oder einer anderen Behörde des Ausstellungsstaates
vorgelegt wurde.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der deutschen Auslandsvertretung des Staates, aus dem die Urkunde stammt („Herkunftsland“).
Verfahrensablauf
Die deutsche Behörde, die Ihre Urkunde für den deutschen Rechtverkehr verwenden soll, entscheidet, ob eine Legalisation erforderlich ist oder ob Ihre Urkunde auch ohne weitere Nachweise anerkannt werden kann.
Gebühren / Kosten
Es fallen Gebühren zwischen 25,00 Euro bis 85,00 Euro pro zu beglaubigende Urkunde an. Kann die Legalisation nicht erfolgen, etwa weil sich die Urkunde als falsch erwiesen hat, fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75 % an.
Benötigte Unterlagen
- Schriftlicher Antrag,
- die zu legalisierende Urkunde im Original (keine Kopien) und
- eine evtl. notwendige Vorbeglaubigung durch das Außenministerium oder einer anderen Behörde des Ausstellerstaates.
Besonderheiten
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Liste aller Länder, für deren öffentliche Urkunden keine Legalisation benötigt wird, sondern die Ausstellung einer Apostille genügt.
Rechtliche Grundlage
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/MeldewesenViehmarktplatz 20
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Telefon: 115Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen