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Führerschein freiwillig abgeben
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund von Alterserscheinungen nicht mehr fähig sind ihr Kraftfahrzeug sicher im Verkehr zu bewegen, dann haben Sie die Möglichkeit Ihren Führerschein freiwillig abzugeben. Diese Option besteht Ihnen auch, wenn Sie als Alkohol- oder Drogenfahrer erwischt wurden sind. Hierfür ist eine sogenannte Verzichtserklärung notwendig.
- Freiwilligkeit zur Abgabe des Führerscheins durch den Führerscheininhaber. Darin besteht der Unterschied zum Führerscheinentzug, der seitens der Behörde angeordnet wird.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich zur Abgabe Ihres Führerscheins an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes.
Anträge / Formulare
Ein Muster zur Verzichtserklärung vom Führerschein sowie weitere Informationen finden Sie auf der nachfolgenden Internetseite:
Gebühren / Kosten
Es werden keine Gebühren fällig.
Hinweis: Ein Führerscheinentzug seitens der Behörde würde zu einer Gebührenzahlung führen.
Benötigte Unterlagen
- schriftliche Verzichtserklärung
- Führerschein
Rechtliche Grundlage
Bearbeitungszeit
Ein freiwilliger Verzicht ist jederzeit möglich.
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - FahrerlaubnisbehördeViehmarktplatz 20
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Telefon: 115Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen