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Betriebliches Gesundheitsmanagement
Leistungsbeschreibung
Das betriebliche Gesundheitsmanagement setzt sich zusammen aus den gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen für den Arbeitsschutz und der betrieblichen Gesundheitsförderung. Es fordert ein Zusammenwirken von Unternehmern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Betriebsärzten, Krankenkassen, Personalvertretungen und Betriebsräten sowie Arbeitsschutzbehörden. Dadurch sollen gute Arbeitsbedingungen und Lebensqualität am Arbeitsplatz sowie die Gesundheit und Motivation der Beschäftigten nachhaltig gefördert werden. Mögliche Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements können unter anderem sein:
- flexible Arbeitszeitmodelle wie Gleitzeit, Arbeitszeitkonten, Sabbaticals
- Kurse für Rückenschule, Laufgruppen, ergonomische Schulungen
- eine gesunde Kantinenverpflegung
- ein betriebliches Eingliederungsmanagement
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Zentrales Pesonalamt - PersonalentwicklungAm Augustinerhof
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Telefon: 115Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: personalamt@trier.de