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Führerschein vorläufig – Übergangsführerschein beantragen
Leistungsbeschreibung
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Führerschein vorläufig – Übergangsführerschein beantragen
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Für die Übergangszeit bis zur Ausstellung eines Ersatzführerscheins (nach Verlust, Diebstahl oder Unbrauchbarkeit des Führerscheins) kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde einen vorläufigen Führerschein ausstellen.
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Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fest.
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zuständig: Führerscheinstellen (Kreis- bzw. Stadtverwaltung)
Für die Übergangszeit bis zur Ausstellung eines Ersatzführerscheins (nach Verlust, Diebstahl oder Unbrauchbarkeit des Führerscheins) kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde einen vorläufigen Führerschein ausstellen.
Spezielle Hinweise für Trier
- Ausstellung ist nur in Verbindung mit einem Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheines möglich
Wie bei der Erteilung des Führerscheins.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Zuständige Stelle
Führerscheinstellen
Anträge / Formulare
Die Antragstellung erfolgt aufgrund der Unterschriftleistung persönlich. Zeitgleich erfolgt die Beantragung eines neuen Kartenführerscheins.
Gebühren / Kosten
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.
Spezielle Hinweise für Trier
- 7,70 Euro zusätzlich für den vorläufigen Führerschein
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Reisepass nur in Verbindung mit einer Meldebescheinigung)
- Fahrerlaubnisbehörde vergewissert sich auf Kosten des Antragstellers durch die Einholung einer Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister und aus dem Fahreignungsregister, dass der Antragsteller die entsprechende Fahrerlaubnis besitzt ggf. biometrische Lichtbilder
- nur bei Unkenntlichkeit: alte unkenntliche Fahrerlaubnis
- nur bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige der Polizei (falls der Diebstahl im Ausland erfolgte, wird zudem eine Übersetzung benötigt)
Spezielle Hinweise für Trier
- zusätzlicher Hinweis zur Meldebescheinigung: ist nicht erforderlich
- aktuelles biometrisches Lichtbild nur für den neuen Kartenführerschein, für den vorläufigen Führerschein wird keins benötigt
Besonderheiten
Einen vorläufigen internationalen Führerschein gibt es nicht.
Rechtliche Grundlage
Bearbeitungszeit
Sofortige Ausstellung des Ersatzführerscheins
Ist Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden, so haben Sie den Verlust/Diebstahl unverzüglich anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen.
Die Gültigkeit des Ersatzführerscheins ergibt sich aus der Dauer bis der neue Führerschein gefertigt und der Führerscheinstelle zugesandt wurde.
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - FahrerlaubnisbehördeViehmarktplatz 20
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Telefon: 115Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen