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Schlachtung Erlaubnis beantragen
Leistungsbeschreibung
Das Schlachten von als Haustieren gehaltenen Nutztieren bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis. Wenn Sie demnach Tiere gewerbsmäßig schlachten wollen, müssen Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen. Besonderheiten bestehen für Hausschlachtungen.
Als Person, die die Tiere schlachtet, müssen Sie über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Besonderheiten bestehen für Hausschlachtungen.
Gewerbliche Schlachtungen dürfen nur in hierfür zugelassenen Betrieben durchgeführt werden, die daher behördlich bekannt sein müssen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Kreisverwaltung bzw. an die Stadtverwaltung der jeweiligen kreisfreien Stadt.
Rechtsbehelf
Widerspruch.
Gebühren / Kosten
Die Gebühren richten sich nach den entsprechenden Gebührensatzungen der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte.
Benötigte Unterlagen
Der schriftliche Antrag zum gewerblichen Schlachten muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Antragstellers,
- Adresse der Schlachtstätte,
- Name und Anschrift sowie Angaben zur Sachkunde der Personen, die das Betäuben und Töten der Tiere vornehmen,
Art und Anzahl der Tiere, die geschlachtet werden sollen.
Rechtliche Grundlage
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- Tierische Lebensmittel- Hygieneverordnung (Tier-LMHV)
- Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV)
- Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV)
- Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
- Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
- Verordnungen (EU) 2019/624 und 2019/627, die die Durchführung der amtliche Kontrollen regelnVerordnung (EG) Nr. 854/2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs
Zuständig
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - VeterinäramtWasserweg 7-9
54292 Trier
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 13:00 Uhr
Telefon: 115Telefon: +49 651 715-0
Fax: +49 651 71517583
E-Mail: veterinaeramt@trier-saarburg.de