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Denkmalzone

Wenn mehrere erhaltenswerte Bauwerke zusammengehören, wie bei einem einheitlichen Straßenzug, einer Siedlung oder einer Industrieanlage, spricht man von einer Denkmalzone. Dazu gehören auch sogenannte Gartendenkmäler. Dies sind historische Park- und Gartenanlagen, die ebenso wie Bauwerke von historischer, künstlerischer oder landschaftsprägender Bedeutung sein können.

Im Geoportal der Stadt Trier sehen Sie die Ausdehnung der Denkmalzone:


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Zuständiges Amt
 
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