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Elektroschrott Entsorgung
Leistungsbeschreibung
- Elektroschrott entsorgen
- Elektroschrott darf grundsätzlich nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden
- Entsorgung von Großgeräten über den Sperrmüll oder separate Sammlungen
- Entsorgung von Kleingeräten über Sammelstellen (Wertstoffhöfe)
- Entsorgung erfolgt in der Regel kostenfrei im Rahmen der Produktverantwortung
- zuständig: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (der jeweilige Landkreis oder kreisfreie Stadt des Wohnorts)
Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten.
In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten werden Großgeräte bei der Sperrmüllsammlung oder separat mitgenommen und die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.
Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).
Spezielle Hinweise für Trier
Informationen
- siehe unter http://www.art-trier.de/
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
An wen muss ich mich wenden?
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.
Zuständige Stelle
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.
Anträge / Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Gebühren / Kosten
keine
Benötigte Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Rechtliche Grundlage
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte
Bearbeitungszeit
individuell
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Häufig gestellte Fragen
Spezielle Hinweise für Trier
Wie viel Elektromüll kann maximal abgeholt werden?
- pro Termin dürfen maximal 3 Großgeräte und maximal 2 Kühlgeräte angemeldet werden
Zuständig
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier A.R.T. - Kundenzentrum - AbfalltelefonUnter dem Galdberg 1
54318 Mertesdorf
Montag 08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 15:00 Uhr
Telefon: +49 651 9491-414E-Mail: info@art-trier.de