Angesichts weiterhin hoher Infektionszahlen haben Bund und Länder in der vergangenen Woche den Teil- Lockdown verlängert. In Trier sank – im Gegensatz zu den meisten anderen Regionen in Rheinland-Pfalz – die 7-Tage-Inzidenz. Aktuell wird das Impfzentrum im Messepark vorbereitet. Die Rathaus Zeitung gibt einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen und neuen Regelungen.
Dezernent Thomas Schmitt wies in der digitalen Sitzung des Dezernatsausschusses III am vergangenen Donnerstagabend auf die stark gefallene 7-Tage-Inzidenz in Trier hin, die aktuell bei 53,8 liegt (Stand: Montag, 16 Uhr). Schmitt: „Uns ist in Trier etwas gelungen, was vielen anderen Städten nicht gelungen ist." Viele Menschen hielten sich an die Regeln, weswegen man auf einem guten Weg sei, betonte der Dezernent. Er informierte auch über das Impfzentrum, das von der Berufsfeuerwehr geplant wurde und derzeit im Messepark errichtet wird, sodass es – wie es das Land vorschreibt – ab 15. Dezember einsatzbereit ist. Viele Ärzte hätten sich bereits freiwillig für Dienste dort gemeldet, sagte Schmitt. Möglich ist dies unter www.trier.de/corona. Rheinland-Pfalz solle in einer ersten Lieferung 550.000 Impfdosen erhalten, wovon 11.000 für Trier vorgesehen seien, informierte Schmitt.
Die seit knapp einer Woche an drei Nachmittagen geöffnete Teststation im Messepark wird gut angenommen. An den ersten drei Tagen wurden 270 Patientinnen und Patienten betreut.
Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten einigten sich am vergangenen Mittwoch darauf, die aktuellen Corona-Maßnahmen zu verlängern. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer betont in einer Pressemitteilung: „Auch wenn wir den Anstieg der Neuinfektionen mit den Novembermaßnahmen abbremsen konnten, ist uns allen klar, dass wir die Trendwende noch nicht geschafft haben. Sehr schwerwiegend ist auch, dass die Zahl der tödlichen Krankheitsverläufe steigt. Wir müssen den Teil-Lockdown verlängern." Die wichtigsten Regeln im Überblick:
Die von der Stadt Trier bis 30. November verordnete Maskenpflicht für die Fußgängerzone und einige angrenzende Bereiche der Innenstadt ist nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom Montag rechtlich nicht zu beanstanden. Eine Triererin hatte dagegen geklagt.