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14.10.2019

Neue Regeln für Mitarbeiterparkplatz am Rathaus

(bau) Die Schrankenanlage des Mitarbeiterparkplatzes des Rathauses am Augustinerhof wurde erneuert. Ab November wird sie automatisch von Montag bis Freitag, 5 bis 18 Uhr, geschlossen und kann in diesem Zeitraum nur per Mitarbeiter-Parkkarte geöffnet werden. Dies gilt auch für die Ausfahrt. Zwischen 18 Uhr abends und 5 Uhr morgens und an den Wochenenden kann bei geöffneter Schranke der Parkplatz allgemein genutzt werden, hierbei gelten auch dort die Parkgebühr-Regelungen. Die Verwaltung bittet um Beachtung der Änderung und weist darauf hin, dass Montag bis Freitag von 5 bis 18 Uhr unberechtigt parkende Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden. Der öffentliche Parkbereich auf dem Augustinerhof vor dem Rathaus-Hauptgebäude ist von dieser Regelung nicht betroffen.

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