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06.02.2017 | Aus dem Stadtrat

Windkraft soll auf zwei Standorte begrenzt werden

Kartenausschnitt mit Potenzialflächen für Windkraftanlagen
Die beiden avisierten Standorte für Windkraftanlagen (rot) befinden sich am äußersten westlichen Rand des Stadtgebiets in der Nähe der Autobahn A 64. Karte: Stadtplanungsamt
Die Stadt will auf dem Hochplateau an der Autobahn Trier-Luxemburg zwei Potenzialflächen für Windkraftanlagen ausweisen. Die Gebiete umfassen insgesamt 65 Hektar und liegen in den Ortsbezirken  Euren-Herresthal und Zewen. Der Stadtrat hat bei zwei Gegenstimmen der AfD eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans auf den Weg gebracht.

Mit der Festlegung auf die Gebiete Wetterborn (45,5 Hektar) und Herresthal Südwest (19,4 Hektar) soll zugleich das gesamte übrige Stadtgebiet von Windrädern freigehalten werden. „Wenn wir untätig bleiben, greift die allgemeine Privilegierung der Windkraft“, begründete Baudezernent Andreas Ludwig im Stadtrat das Vorgehen. Grundsätzlich sind Windkraftanlagen überall dort zulässig, wo keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Mit der aktiven Ausweisung von möglichen Windparkstandorten bleibt die Stadt Herr des Verfahrens und kann dafür sorgen, dass Windräder an wenigen Stellen konzentriert und nicht auf viele Einzelstandorte verteilt werden.

Die beiden Gebiete machen 0,6 Prozent der Gesamtfläche der Stadt Trier aus, lassen aufgrund der windanfälligen Höhenlage einen guten Ertrag erwarten und entsprechen den von der Landesregierung festgelegten Kriterien: Unter anderem muss ein Abstand von mindestens 1000 Meter zur den nächsten Siedlungen, in diesem Fall Herresthal, Fusenich, Trierweiler, Sirzenich, Euren und Zewen, eingehalten werden.

Für das Stadtplanungsamt war bei der Auswahl der Flächen auch der Eingriff in das Landschaftsbild ein wichtiger Aspekt. Dazu wurde von verschiedenen Standpunkten aus die Sichtbarkeit der bis zu 200 Meter in die Höhe ragenden Rotoren untersucht. Am besten schnitt bei diesem Test der Standort Zoonenberg im Ehranger Forst ab, der jedoch wegen der aufwändigen Erschließung und des Vorkommens geschützter Tierarten nicht in Frage kommt.

Stimmen der Fraktionen

Das Nein der AfD zur Stadtratsvorlage begründete Michael Frisch mit grundsätzlichen Vorbehalten gegen den Ausbau der Windkraft. Im einzelnen führte er hohe Strompreise, fehlende Speichertechnologie und Schäden für Natur und Umwelt an. Demgegenüber wies Dr. Elisabeth Tressel (CDU) auf den sorgfältigen Abwägungsprozess hin, der zur Auswahl der beiden Gebiete geführt habe. „Wenn wir wollen, dass Cattenom geschlossen wird, müssen wir Alternativen anbieten.“

„Es geht darum, den Energiewandel zu gestalten, um in Zukunft davon zu profitieren“, sagte Sven Teuber (SPD). Wer sich pauschal gegen Windräder vor der eigenen Haustüre wende, mache es sich zu leicht, zumal angesichts der Alternative, weiter Atommüll zu produzieren. „Der Anteil der Wind-

energie an der gesamten Strommenge ist heute bereits viel höher als anfangs prognostiziert“, wies Thorsten Kretzer (Bündnis 90/Grüne) Kritik an der Energiewende zurück. Die Trierer Standorte seien nach guten Kriterien ausgewählt worden.

„Die Fundamentalkritik am Windkraftausbau geht am Thema vorbei“, so Tobias Schneider (FDP). Die Vorschriften für Windparks in puncto Natur- und Landschaftsschutz seien von der neuen Landesregierung noch einmal verschärft worden. Christiane Probst (UBT) beteiligte sich nicht an der Grundsatzdebatte. Im konkreten Fall sei entscheidend, dass trotz Ausweisung der Windkraftstandorte die Option für ein gemeinsames Gewerbegebiet mit dem Landkreis entlang der Autobahn erhalten bleibe.

Baudezernent Ludwig hob hervor, dass sich das Verfahren noch in einem frühen Stadium befindet. „Die Flächenausweisung, die wir beabsichtigen, ist noch keine Baugenehmigung. Jetzt kommt zunächst die Bürgerbeteiligung für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans.“ 

 
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