Ausgabe vom 7. Juni 2022
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Trotz der Corona-Lage hat sich die finanzielle Lage der Stadt Trier im vergangenen Jahr 2021 viel positiver entwickelt als erwartet. Dafür gibt es gleich mehrere Gründe.
Die Einschätzung des städtischen Rechtsamts ist eindeutig: Das vom Aktionsbündnis „Exhaus bleibt" angestrebte Bürgerbegehren ist rechtlich nicht zulässig. Justiziar Joachim Henn und Bürgermeisterin Elvira Garbes erläuterten die Gründe für diese Einschätzung.
Das Kulturprogramm zur Landesausstellung „Der Untergang des Römischen Reiches" nimmt im Juni Fahrt auf: Teils nachdenkliche und teils humorvolle Ausstellungen und Performances schaffen jeweils unterschiedliche Zugänge zur Auseinandersetzung mit dem Thema "Untergang".
Bündnis 90/Die Grünen: Kein Verschieben auf St. Nimmerlein
CDU: Situation der "Tafel" in Trier
SPD: Wohnraumzweckentfremdungssatzung
AfD: Barrierefrei bis unters Dach?
Die Linke: Auf die lange Bank geschoben...
UBT: Altstadtfest 2022
FDP: Bürgerhaushalt neu denken
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