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Fachbeitrag Naturschutz

Vor Zulassung eines Eingriffs sind zur Vorbereitung der Entscheidungen und Maßnahmen zur Durchführung in einem nach Art und Umfang des Eingriffes angemessenen Umfang die für die Beurteilung des Eingriffs erforderlichen Angaben zu machen, insbesondere über

  1. Ort, Art, Umfang und zeitlichen Ablauf des Eingriffs sowie
  2. die vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich und zum Ersatz der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft einschließlich Angaben zur tatsächlichen und rechtlichen Verfügbarkeit der für Ausgleich und Ersatz benötigten Fläche.
  3. Es kann die Vorlage von Gutachten verlangt werden, soweit dies zur Beurteilung der Auswirkungen des Eingriffs und der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme erforderlich ist.
 
Zuständiges Amt
 
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