(kig) Die Stadt Trier bezuschusst ab sofort die Installation von Balkonsolaranlagen in Privathaushalten mit jeweils 200 Euro. Insgesamt steht für das Förderprogramm eine Summe von 500.000 Euro zur Verfügung. Das Geld stammt aus dem von der rheinland-pfälzischen Landesregierung aufgelegten Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI).
Gleichfalls aus KIPKI-Mitteln zahlt die Stadt Zuschüsse für Fassaden- und Dachbegrünung sowie für die Entsiegelung von Privatgrundstücken aus. Die Zuschüsse für beide Programme können online beantragt werden. Alle Infos und Links dazu gibt es unter www.trier.de/umwelt-verkehr/klimaschutz/. Die Stadt bietet zudem für alle Interessierten eine Reihe von Info-Veranstaltungen zu den Förderprogrammen und zum Antragsverfahren an. Auftakt ist am Mittwoch, 17. Juli, 19 Uhr, in der Beletage, Domfreihof 1b. Referenten sind Julia Hollweg und Matthias Gebauer von der Stabsstelle Klima- und Umweltschutz im Rathaus.
Baudezernent Dr. Thilo Becker erklärt: „Mit unseren neuen Förderprogrammen laden wir alle Trierer Bürgerinnen und Bürger ein, einen Beitrag zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Zukunft unserer Stadt zu leisten. Begrünte Dächer und Fassaden sowie entsiegelte Flächen unterstützen die Stadt dabei, die Klimawandelanpassung in Trier voran zu bringen. Und jede Balkon-PV-Anlage ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer dezentralen, erneuerbaren Energieversorgung.“
Balkonsolaranlagen oder Balkonkraftwerke gelten als Baustein für die Energiewende. Es handelt sich um kleine Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von maximal 800 Watt, die an das Hausnetz angeschlossen werden können. Der erzeugte Strom kann sofort genutzt oder mittels eines Batteriespeichers gespeichert werden. Ungenutzte Elektrizität fließt in das öffentliche Netz.
Bei der Beantragung des Zuschusses müssen die folgenden Förderrichtlinien beachtet werden:
Zur Verbesserung des Stadtklimas und Erhöhung des Grünanteils in allen Stadtteilen fördert die Stadt Trier die Begrünung von Dächern und Fassaden sowie die Entsiegelung und Begrünung ("Entschotterung") von Privatgrundstücken. Folgende Kriterien gelten für eine Teilnahme an dem Förderprogramm:
Dachbegrünung
Fassadenbegrünung
Entsiegelung und Begrünung von Grundstücksflächen
Gefördert werden jeweils Planungs-, Material- und Baukosten. Die maximale Förderhöhe pro Maßnahme errechnet sich anhand der nachgewiesenen Kosten und Flächen.