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15.07.2024

Förderung für Balkonsolaranlagen und Begrünung gestartet

An günstig ausgerichteten Balkongeländern eines Mehrfamilienhauses wird Solarenergie gewonnen.
An günstig ausgerichteten Balkongeländern eines Mehrfamilienhauses wird Solarenergie gewonnen. Foto: Rudy23/CC BY-SA 4.0

(kig) Die Stadt Trier bezuschusst ab sofort die Installation von Balkonsolaranlagen in Privathaushalten mit jeweils 200 Euro. Insgesamt steht für das Förderprogramm eine Summe von 500.000 Euro zur Verfügung. Das Geld stammt aus dem von der rheinland-pfälzischen Landesregierung aufgelegten Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI).

Gleichfalls aus KIPKI-Mitteln zahlt die Stadt Zuschüsse für Fassaden- und Dachbegrünung sowie für die Entsiegelung von Privatgrundstücken aus. Die Zuschüsse für beide Programme können online beantragt werden. Alle Infos und Links dazu gibt es unter www.trier.de/umwelt-verkehr/klimaschutz/. Die Stadt bietet zudem für alle Interessierten eine Reihe von Info-Veranstaltungen zu den Förderprogrammen und zum Antragsverfahren an. Auftakt ist am Mittwoch, 17. Juli, 19 Uhr, in der Beletage, Domfreihof 1b. Referenten sind Julia Hollweg und Matthias Gebauer von der Stabsstelle Klima- und Umweltschutz im Rathaus.  

Baudezernent Dr. Thilo Becker erklärt: „Mit unseren neuen Förderprogrammen laden wir alle Trierer Bürgerinnen und Bürger ein, einen Beitrag zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Zukunft unserer Stadt zu leisten. Begrünte Dächer und Fassaden sowie entsiegelte Flächen unterstützen die Stadt dabei, die Klimawandelanpassung in Trier voran zu bringen. Und jede Balkon-PV-Anlage ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer dezentralen, erneuerbaren Energieversorgung.“

Balkonsolaranlagen oder Balkonkraftwerke gelten als Baustein für die Energiewende. Es handelt sich um kleine Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von maximal 800 Watt, die an das Hausnetz angeschlossen werden können. Der erzeugte Strom kann sofort genutzt oder mittels eines Batteriespeichers gespeichert werden. Ungenutzte Elektrizität fließt in das öffentliche Netz.

Bei der Beantragung des Zuschusses müssen die folgenden Förderrichtlinien beachtet werden:

  • Gefördert wird die Neuerrichtung von Steckersolaranlagen inklusive aller Komponenten in Trier mit einer maximalen Wechselrichterleistung von 800 Watt.
  • Antragsberechtigt sind alle Privatpersonen mit Wohnsitz in der Stadt Trier.
  • Die Förderhöhe je Balkonkraftwerk beträgt pauschal 200 Euro. Je Wohneinheit wird maximal ein Balkonkraftwerk gefördert. Zur Beantragung des Zuschusses muss die Anlage fachgerecht installiert, angeschlossen und in Betrieb genommen sein.
  • Die Zuschüsse werden nur für Anlagen bewilligt, die während der Laufzeit des Programms erworben wurden. Eine rückwirkende Förderung für bereits früher gekaufte Anlagen ist nicht möglich. Das heißt: Förderfähig sind nur Anlagen, die ab dem 2. Juli 2024 (Rechnungsdatum) gekauft und installiert wurden.
  • Das Gesamtvolumen des Förderprogramms beträgt 500.000 Euro. Sind diese Mittel verausgabt, besteht kein Anrecht auf weitere Förderungen. Das Förderprogramm endet spätestens am 31. März 2026.
  • Die Beantragung des Zuschusses läuft komplett digital. Antragsteller müssen die Rechnung über den Einkauf sowie ein Foto der installierten Anlage einreichen. Der Link zum Antragsformular findet sich unter www.trier.de/umwelt-verkehr/klimaschutz/

Zur Verbesserung des Stadtklimas und Erhöhung des Grünanteils in allen Stadtteilen fördert die Stadt Trier die Begrünung von Dächern und Fassaden sowie die Entsiegelung und Begrünung ("Entschotterung") von Privatgrundstücken. Folgende Kriterien gelten für eine Teilnahme an dem Förderprogramm:

Dachbegrünung

  • ab 15 Quadratmeter Dachfläche
  • 20 Prozent der förderfähigen Kosten
  • bis 15 Grad Dachneigung: maximal 3000 Euro 
  • über 15 Grad Dachneigung: maximal 5000 Euro

Fassadenbegrünung

  • ab 200 Euro förderfähige Kosten
  • Förderfähige Kosten bis zu 3000 Euro
  • 20 Prozent der förderfähigen Kosten

Entsiegelung und Begrünung von Grundstücksflächen

  • ab 20 Quadratmeter Fläche
  • 10 Euro pro Quadratmeter, maximal 1000 Euro  

 Gefördert werden jeweils Planungs-, Material- und Baukosten. Die maximale Förderhöhe pro Maßnahme errechnet sich anhand der nachgewiesenen Kosten und Flächen. 

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