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Untere Abfallbehörde

Der unteren Abfallbehörde obliegen folgende Aufgaben:

Vollzug der / des

  • Landesverordnung (LVO) "Verbrennen pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen"
  • Kreislaufwirtschaftsgesetzes (siehe Vordrucke unter "Downloads")
  • Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
  • Verpackungsverordnung
  • Altölverordnung
  • Batterieverordnung
  • Altfahrzeugverordnung
 
Zuständiges Amt
 
Verweisliste
 
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