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07.11.2019

Verkehrssünder im Visier

Fahrradfahren in der Fußgängerzone ist nur zwischen 19 und 11 Uhr erlaubt. Ob das eingehalten wird, kontrollieren künftig auch Mitarbeiter des Ordnungsamts – und nicht mehr nur die Polizei.
Fahrradfahren in der Fußgängerzone ist nur zwischen 19 und 11 Uhr erlaubt. Ob das eingehalten wird, kontrollieren künftig auch Mitarbeiter des Ordnungsamts – und nicht mehr nur die Polizei.

(gut) Für mehr Sicherheit im Straßenverkehr nutzt die Stadt ein neues Angebot des Landes und will die Erlaubnis für eigene Kontrollen an Ampelkreuzungen beantragen, wenn der Stadtrat Grünes Licht gibt. Nach Aussage von Sicherheitsdezernent Thomas Schmitt ist vorgesehen, zunächst drei fest installierte Geräte für automatisierte Kontrollen an Unfallschwerpunkten anzuschaffen. Bis es soweit ist, sind noch einige Vorarbeiten nötig. Dezernent Schmitt rechnet nicht vor Anfang 2021 mit dem ersten Einsatz der Kontrollgeräte, von denen eines jeweils rund 100.000 Euro kostet. Das hängt unter anderem damit zusammen, dass das Ordnungsamt in enger Abstimmung mit der Polizei, die weiter selbst kotrollieren kann, dem Tiefbauamt sowie der Straßenverkehrsbehörde noch ein detailliertes Konzept erarbeitet. Derzeit sind nach Aussage von OB Wolfram Leibe zwölf mögliche Standorte für die neuen Geräte in der Diskussion.

Egal ob sie von städtischen Mitarbeitern oder der Polizei erwischt werden, Rotlichtsünder müssen mit empfindlichen Strafen rechnen: Bei einer Missachtung des Rotlichts unter einer Sekunde gibt es eine Geldbuße von 90 Euro, einen Punkt in der „Verkehrssünderkartei" sowie einen Monat Fahrverbot. Ist die Ampel länger als eine Sekunde rot, erhöht sich neben dem ebenfalls verhängten Fahrverbot die Geldbuße auf 200 Euro und es gibt zwei Punkte. Das gilt auch, wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden oder es sogar zu einer Sachbeschädigung oder einem Unfall kommt. Dann steigt die Geldbuße auf 320 beziehungsweise 360 Euro. Die Kontrollen an den Ampeln sind Teil eines umfangreichen Pakets des Landes, bei dem Kommunen bisher der Polizei vorbehaltene Kontrollen im Straßenverkehr mit übernehmen können. Dazu gehört auch die verstärkte Überwachung des Radverkehrs mit der Ahndung von Verstößen.

Mit ihrer neuen Initiative greift die Stadtverwaltung auch eine Anregung aus dem Bürgerbeteiligungsportal trier-mitgestalten.de vom Oktober 2018 auf. Diese bezog sich auf einen zentralen Verkehrsknotenpunkt in der Innenstadt, die Kreuzung Kaiserstraße/Barbara-Ufer. Zur Begründung wird auf konkrete Erfahrungen verwiesen: „Regelmäßig wird dort die rote Ampel ignoriert. Es wird noch über die Kreuzung gefahren, obwohl es am Barbara-Ufer schon grün ist."

In Mainz kam es durch einen solchen Verstoß sogar zu einem tödlichen Unfall: Ende 2015 wurde vor einer Schule ein Kind von einem bei Rot über eine Kreuzung fahrenden Auto erfasst. Dieser schreckliche Vorfall befeuerte die Diskussion über den Ausbau der Verkehrskontrollen mit einer verstärkten Einbindung der Kommunen. Mainz hat beim Land dafür einen Antrag gestellt, der schon bewilligt wurde. Daher ist Dezernent Schmitt optimistisch, dass auch die Stadt Trier relativ schnell einen positiven Bescheid erhalten kann.

Neben der Rotlichtüberwachung an Ampeln plant die Stadt, weitere verkehrsrechtliche Aufgaben von der Polizei im Stadtgebiet zu übernehmen. Hierzu gehören unter anderem Kontrollen in der Fußgängerzone, ob Fahrradfahrer außerhalb der zugelassenen Zeit zwischen 19 und 11 Uhr unterwegs sind. „Ein sehr häufiges Delikt", wie Ordnungsdezernent Thomas Schmitt bei der vergangenen Pressekonferenz des Stadtvorstands betonte. Noch sei die Polizei für die Kontrolle zuständig, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamts, die häufig in der Fußgängerzone unterwegs seien, könnten die Radfahrer lediglich auf ihr Fehlverhalten hinweisen, hätten aber keinerlei Sanktionsmöglichkeiten, berichtete Schmitt. Neben den Radfahrern soll auch der Lieferverkehr in der Fußgängerzone kontrolliert werden.

Übernommen werden die Kontrollen vom Kommunalen Vollzugsdienst, der aktuell aus 18 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besteht. Weitere vier Stellen sollen besetzt werden. Laut Schmitt seien die Kollegen für die neuen Aufgaben besonders geschult. Was den Zeitplan angeht, stellt die Stadt nun einen Antrag beim Innenministerium und bittet um die Übernahme der Aufgaben. Ebenso ist der Stadtrat gefordert, der einen Grundsatzbeschluss dazu fassen muss.

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