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12.04.2021

Corona: 27 Neuinfektionen - Weiterer Todesfall eines Patienten aus der Stadt Trier

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Trier und des Landkreises Trier-Saarburg

Grafik: 7-Tage-Inzidenz in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz.
Die Karte zeigt die aktuelle 7-Tage-Inzidenz in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz. Quelle: corona.rlp.de

Am heutigen Montag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 27 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet – zwölf aus dem Landkreis und 15 aus der Stadt Trier. Die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen beträgt nunmehr 5886 (2202 in der Stadt Trier und 3684 im Landkreis Trier-Saarburg).

Heute wurde dem Gesundheitsamt der Tod eines Über-70-jährigen Patienten aus der Stadt Trier gemeldet, der im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung verstarb. Damit sind bisher insgesamt 114 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes verstorben, 88 aus dem Landkreis Trier-Saarburg und nunmehr 26 aus der Stadt Trier.

Bisher wurden 612 Nachweise einer Virus-Mutation gemeldet, davon 547 Mal die „britische“ Viren-Mutation B.1.1.7. und 40 Mal die „südafrikanische“ Virus-Mutation B.1.351. Weitere 25 Fälle müssen noch genauer differenziert werden.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt nach Mitteilung des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums heute in der Stadt Trier bei 75,3 sowie im Landkreis bei 85,7 Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen pro 100.000 Einwohnern. Durch Nachmeldungen können die Inzidenzwerte des Landes geringfügig von den Werten auf der Grundlage der Zahlen des Gesundheitsamtes abweichen.

Die Zahl der aktuell Infizierten liegt bei 500 – 22 mehr als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 316 im Landkreis und 184 in der Stadt Trier. 20 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt werden aktuell stationär in vier Krankenhäusern versorgt.

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät daher unverändert, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

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