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18.11.2019

Weihnachtsmarkt sorgt für Änderungen beim Lieferverkehr

(gut) Glühwein trinken, Champignons essen und Plätzchen kaufen: Der 40. Trierer Weihnachtsmarkt öffnet am Freitag, 22. November, seine Pforten. Die offizielle Eröffnungsfeier mit OB Wolfram Leibe findet am Dienstag, 26. November, 17 Uhr, auf dem Domfreihof statt. Geboten werden Ausschnitte aus dem Weihnachtsmärchen „Aladin und die Wunderlampe“ des Theaters, Bläser auf der Dombalustrade und die Krönung der Deutschen Glühweinkönigin 2019/20.

Der Weihnachtsmarkt, der bis 22. Dezember läuft und am Totensonntag, 24. November, geschlossen bleibt, bringt einige Verkehrsbeschränkungen, vor allem beim Lieferverkehr, mit sich. Zulässig ist dieser zu folgenden Zeiten: Montag bis Donnerstag von 0 bis 11 und von 21 bis 24 Uhr, Freitag von 0 bis 11 und von 22 bis 24 Uhr sowie Samstag von 0 bis 11 Uhr. An Sonn- und Feiertagen und zu allen übrigen Zeiten ist der Lieferverkehr laut städtischer Straßenverkehrsbehörde nicht gestattet. Gewerbetreibende in diesen Bereichen müssen dafür Sorge tragen, dass die jeweiligen Lieferketten an die geänderten Zeiten angepasst werden, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Folgende Straßen sind während der Sperrzeiten des Weihnachtsmarktes nicht oder nur eingeschränkt für den Lieferverkehr befahrbar: Graben- und Fleischstraße nur bis Hauptmarkt, Dietrichstraße nur bis „Am Frankenturm“ , Jakobstraße bis Ende „Stockplatz“, Simeonstraße bis Ecke Judengasse, Liebfrauenstraße bis Liebfrauenkirche (Weinstube Kesselstatt).

Inhaber von Parkplätzen und privat genutzten Flächen am Hauptmarkt und Domfreihof sollten Fahrten außerhalb der teilweise geänderten Lieferzeiten auf ein notwendiges Minimum beschränken. Die Zufahrt auf das Weihnachtsmarkt-Areal ist während der Sperrzeiten ausschließlich über den Domfreihof möglich. Um die Einfahrt über den Domfreihof zu den dortigen Parkplätzen zu gewährleisten, muss eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone vorliegen und der Personalausweis auf Nachfrage vorgezeigt werden. Personen mit Stellplatz am Domfreihof können bei der Straßenverkehrsbehörde, Zimmer 114, Thyrsusstraße 17-19, eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Hierfür muss ein Eigentumsnachweis, zum Beispiel als Mietvertrag oder Stellplatznachweis vorgelegt werden.

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