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30.04.2020

Höhere Bußgelder, neue Regeln: Seit Dienstag gilt neu geregelte Straßenverkehrsordnung

(em)Seit Dienstag gilt auch auf Triers Straßen die neu geregelte Straßenverkehrsordnung (STVO). Durch die „54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ gibt es neue und teils erhöhte Geldbußen, die künftig auch von der Verkehrsüberwachung des Trierer Ordnungsamtes verhängt werden müssen. Der Trierer Ordnungsdezernent Thomas Schmitt kündigt an, dass ab nächster Woche auch wieder verstärkt parkende Autos kontrolliert werden.

Besonders für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen und das seit der Neuregelung unerlaubte Halten auf Fahrradschutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe hat der Gesetzgeber die Höhe der Geldbußen angepasst: Wenn durch das verbotswidrige Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder Parken auf Geh- und Radwegen andere behindert oder gefährdet werden oder sogar eine Sachbeschädigung die Folge ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt, kann es künftig auch einen Punkt in Flensburg geben.

Was sich sonst ändert: Allgemeine Halt- und Parkverstöße werden nach der neuen StVO jetzt mit bis zu 25 Euro geahndet. Darüber hinaus werden auch die Geldbußen für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz von 35 auf 55 Euro angehoben. Außerdem wird ein neuer Tatbestand für das unberechtigte Parken auf einem für Elektro- oder Carsharing-Autos reservierten Parkplatz eingeführt. Ein Verstoß kann ab jetzt mit 55 Euro sanktioniert werden. Auch die Geldbuße für das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich einer scharfen Kurve und vor oder in Feuerwehrzufahrten werden angehoben.

Daneben werden weitere Geldbußen angehoben. Schon bei geringeren Geschwindigkeitsverstößen als bisher wird ein Monat Fahrverbot verhängt. Dies gilt innerorts nun bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 Km/h und außerorts ab 26 Km/h. Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt bis zu 25 Euro nun mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet, was bisher allerdings nur durch die Polizei geahndet werden kann.

Ebenfalls seit der Novelle möglich: das Ahnden von sogenanntem Auto-Posing: Durch die StVO-Novelle wird die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem unnützen Hin- und Herfahren von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben – auch darüber beschweren sich Bürgerinnen und Bürger häufig.

Die umfangreichen Bestimmungen und Änderungen sind im Internet unter www.bmvi.de  nachzulesen.

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