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27.03.2020

Kontrollen am Donnerstag: Ordnungsamt verhängt Bußgelder – 250 Euro für Grillen zu dritt

(mic) In ganz Rheinland-Pfalz gelten zur Eindämmung der Corona-Epidemie per Rechtsverordnung verhängte Einschränkungen für das öffentliche Leben, für den Betrieb von Geschäften und ein Versammlungsverbot für mehr als zwei Personen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Trierer Ordnungsamtes, die die Einhaltung der Regeln kontrollieren, mussten am Donnerstag allerdings auch Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten, weil gegen die Rechtsverordnung verstoßen wurde.

In Trier-Pfalzel grillten am Abend drei Personen im Bereich der Bastion. Gegen sie wurde ein Verfahren eingeleitet, voraussichtliches Bußgeld: 250 Euro pro Person. In einem benachbarten Stadtteil stellten die Beamten bei der Kontrolle eines Imbissbetriebes fest, dass die Gäste innerhalb des Imbiss auf ihre bestellten Speisen warteten. Dies ist nach der geltenden Rechtslage nicht erlaubt, sie müssten auf der Straße warten. Der Besitzer des Betriebes wurde aufgeklärt, Nachkontrollen angekündigt. Sollte er wiederholt gegen die Verordnung verstoßen, muss er mit einem Bußgeld von voraussichtlich 1000 Euro rechnen. Am späten Nachmittag wurde dem Ordnungsamt eine Gruppe von Jugendlichen auf dem Rundweg BU13 auf dem Trimmelter Hof gemeldet, die dort Alkohol konsumieren sollten. Die Streife fand diese Gruppe tatsächlich vor, die allerdings bei Eintreffen des Fahrzeugs flüchtete. Eine Verfolgung war aufgrund der Örtlichkeit nicht möglich. Ein solcher Verstoß würde ein Bußgeld von voraussichtlich 200 Euro pro Person nach sich ziehen.

Bei zahlreichen weiteren Kontrollen im gesamten Stadtgebiet verhielten sich die Menschen in Trier allerdings korrekt, hielten das Versammlungsverbot ein oder hielten die nötigen Abstände. Auch die kontrollierten Lebensmittelgeschäfte, Baumärkte und Imbissbetriebe hielten sich an die Abstands- und Hygieneregeln. Ordnungsdezernent Thomas Schmitt: „Insgesamt sind die Triererinnen und Trierer sehr vernünftig und diszipliniert. Die auf Landesebene geltenden Regeln haben aber ihren Sinn. Wenn wir gemeinsam die Ausbreitung des Virus verlangsamen wollen, müssen wir die Einhaltung der Regeln durchsetzen und in den Einzelfällen auch Bußgelder verhängen.“

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