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28.01.2019

Oberbürgermeister fordern bessere Ausstattung des Kommunalen Vollzugsdiensts

Oberbürgermeister Wolfram Leibe setzt sich gemeinsam mit seinen Amtskolleginnen und -kollegen aus Ludwigshafen, Mainz, Kaiserslautern und Koblenz bei Innenminister Roger Lewentz für einen schnelleren Ausbildungszugang und eine verbesserte Ausstattung der kommunalen Vollzugsdienste ein.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Vollzugsdienste absolvieren einen zehnwöchigen Ausbildungsgang an der Hochschule der Polizei. Die OBs der kreisfreien Städte wünschen sich vom Innenminister, dass interessierte Bewerberinnen und Bewerber wesentlich schneller als bisher einen Ausbildungsplatz an der Hochschule der Polizei erhalten, um ihre Ausbildung dort absolvieren zu können. Deshalb sollte das Bewerbungsverfahren dem Bedarf der großen Städte angepasst, die Anzahl der Lehrgänge erhöht und die Lehrgangsstärke so bemessen sein, dass einerseits möglichst viele Bewerbungen berücksichtigt werden und andererseits eine qualitative Kompetenzvermittlung gewährleistet ist.

Von Kameras bis zum Funk

Neben der Ausbildung spielt die Ausstattung der kommunalen Einsatzkräfte eine wichtige Rolle. Nur wenn eine angemessene und einsatzfähige Ausstattung zur Verfügung steht, kann der Vollzugsdienst seine Aufgaben mit hoher Qualität und Effektivität bewältigen. Zu einer erforderlichen Ausstattung zählt für die OBs der Einsatz von Body-Cams. In diesem Zusammenhang begrüßen sie die Absicht in der Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes, auch den allgemeinen Ordnungsbehörden die Befugnis zum Einsatz dieser Geräte einzuräumen.

Darüber hinaus setzen sie sich für die Möglichkeit ein, die kommunalen Vollzugsdienste mit Tasern auszustatten. Derzeit ist das Reizstoffsprühgerät die einzige zugelassene Distanzabwehrmöglichkeit, welche ihre Wirkung aber nicht bei allen Personengruppen entfaltet. Die Zulassung von Tasern würde den Beschäftigten eine höhere Sicherheit bieten und hätte als abschreckende Maßnahme eine deeskalierende Wirkung.

Zu einer effektiven Ausstattung gehört auch die Qualität der Fahrzeuge: Der kommunale Vollzugsdienst wird immer häufiger – oft auch durch die Führungszentrale der Polizei – zu Einsätzen mit hoher Eilbedürftigkeit beordert. Zwar verfügen die Vollzugsdienste über notwendige Sonderrechte, können sie aber wegen des fehlenden Martinshorns und Blaulichts nicht kenntlich machen. Daher sollte geprüft werden, die Fahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn ausstatten zu können.

Ferner setzen sich die Oberbürgermeister für die Ausstattung der Einsatzfahrzeuge mit BOS-Funk ein. Diese Technik ermöglicht Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) einen störungsfreien Funkbetrieb. Die bisher beim Kommunalen Vollzugsdienst gebräuchlichen Funkanlagen sind nicht so leistungsstark und können zu gefährlichen Situationen führen, wenn die Funkverbindung unzureichend ist.

"Um auch zukünftig für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen sicheren und gleichzeitig für die Bürgerinnen und Bürger einen effektiven Einsatz des Kommunalen Vollzugsdienstes zu gewährleisten, bitten wir, die von uns genannten Anforderungen zu prüfen und am besten auch umzusetzen" schließen Wolfram Leibe, Jutta Steinruck (Ludwigshafen), Michael Ebling (Mainz), Dr. Klaus Weichel (Kaiserslautern) und David Langner (Koblenz) ihr gemeinsames Schreiben an den Innenminister.

Situation in Trier

Die Anzahl der Planstellen im Kommunalen Vollzugsdienst der Stadt Trier hat sich in den letzten Jahren von acht zunächst auf zwölf und zuletzt auf den derzeitigen Stand von 16 erhöht. Von den 16 Planstellen sind zur Zeit 15 besetzt. Den Beamten stehen zwei Einsatzfahrzeuge zur Verfügung. Die Leitstelle des KomVD ist von Montag bis Freitag jeweils von 7.30 bis 0.30 Uhr besetzt und zusätzlich am Samstagabend von 18 bis 2 Uhr.