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Erreichbarkeit des Standesamts mit dem Pkw

Bisher war die Vorfahrt zum Standesamt über die Straßen "An der Meerkatz" und "Liebfrauenstraße" ausdrücklich erlaubt (für das Brautpaar, Gäste mit Beeinträchtigung, Abladen von Stehtischen etc.).

Der Domfreihof ist aufgrund des städtischen Sicherheitskonzeptes durch den Einsatz von Polleranlagen nur noch mit einer Ausnahmegenehmigung mit dem PKW befahrbar. Diese ist deshalb vorher bei der Straßenverkehrsbehörde, Am Grüneberg 90, 54292 Trier, unter www.trier.de/poller, zu beantragen.

Beachten Sie bitte folgende Regelungen:

  • Die Ausnahmegenehmigung berechtigt zur Einfahrt in die Fußgängerzone auch außerhalb der Lieferzeit (11 Uhr bis 6 Uhr)
  • Zur Bedienung der Polleranlage muss eine Telefonnummer hinterlegt werden, mit der die Poller „angerufen“ werden. Diese wird nur bis zum Ablauf der Genehmigung im System hinterlegt.
  • Die Ausnahmegenehmigung wird schriftlich erteilt, sie ist im Auto gut sichtbar zu hinterlegen.
  • Die Genehmigung wird für ein Fahrzeug pro Brautpaar erteilt.
  • Die Dauer für den Aufenthalt bzw. das Parken mit der Ausnahmegenehmigung ist ab dem 30. Juli 2024 auf 4 Stunden erweitert worden; es braucht in dieser Zeit keiner beim Auto zu warten; es darf zu keinen Behinderungen kommen.
  • Die Brautpaare sollten ihren Antrag mit einer Vorlaufzeit von zwei Wochen einreichen.
  • Für die Ausnahmegenehmigung wird eine Gebühr erhoben.

Für weitere Rückfragen steht Ihnen die Straßenverkehrsbehörde (poller@trier.de) gerne zur Verfügung.

Die nächsten Parkplätze in der unmittelbaren Umgebung des Standesamtes sind die Rindertanzstraße und die Mustorstraße; Parkhäuser in der Nähe sind das City-Parkhaus, die Basilika-Tiefgarage in der Mustorstraße und das Hauptmarkt-Parkhaus links neben der Treviris-Passage.