Dienstleistungen A-Z
Änderungen in der Weinbaukartei melden
Wenn Sie als Winzerin oder Winzer die Rebstöcke auf den Flächen entfernen oder pflanzen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden.
In Rheinland-Pfalz melden Sie eine Rodung oder Pflanzung per Änderungsmeldung zur EU-Weinbaukartei.
Online Verfahren
Verfahrensablauf
Sie können die Meldung persönlich bei der zuständigen Stelle abgeben. Alternativ können Sie die Meldung, je nach Angebot der zuständigen Behörde, online, per Post oder per Fax an die zuständige Stelle schicken. Damit endet das Verfahren.
In Rheinland-Pfalz melden Sie Ihre gerodeten und bepflanzten Rebflächen zusammen mit der Änderungsmeldung zur Weinbaukartei.
Die elektronische Meldung können Sie im Weininformationsportal (WIP) vornehmen.
Zuständige Stelle
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Voraussetzungen
Sie müssen eine Rodung und/oder eine Pflanzung einer Rebfläche durchgeführt haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Meldeformular der zuständigen Behörde zur Rodung und Pflanzung von Rebflächen
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsfrist: bis 31.05.
Die Meldung muss bis zum auf die Rodung oder Pflanzung folgenden 31.05. erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die Meldung der Rodung ist Voraussetzung für den Erhalt von Genehmigungspotential, also bestimmten Rebpflanz- beziehungsweise Wiederanpflanzungsrechten.
Ihre Meldung wird durch eine Flächenkontrolle vor Ort überprüft.
Weiterführende Informationen
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Öffnungszeiten
Montag 7:30 Uhr – 16:30 Uhr
Dienstag 7:30 Uhr – 16:30 Uhr
Mittwoch 7:30 Uhr – 16:30 Uhr
Donnerstag 7:30 Uhr – 16:30 Uhr
Freitag 7:30 Uhr – 12:00 Uhr
