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Einbürgerung beantragen

Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.

Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem

  • Ihr Wahlrecht in den Kommunen, in den Bundesländern, zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament ausüben.
  • Freizügigkeit in der Europäischen Union (EU) genießen, also
    • sich frei in der EU bewegen,
    • in der EU angestellt oder selbstständig arbeiten und
    • außerhalb der EU ohne Visum in viele Länder reisen.

Die Einbürgerung wird wirksam durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.

Die zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes.

Antragstellung

  • Online  oder      
  • postalisch mit den vorzulegenden Unterlagen
    • die erforderlichen Unterlagen werden im Vorfeld per Checkliste mit dem Antrag vom Fachamt zugesandt
  • Beantragung erfolgt am gemeldeten Wohnsitz des Antragstellers

Informationen zur neuen Rechtslage des Staatsangehörigkeitsrechtes (am 27.06.2024 in Kraft getreten)

An wen muss ich mich wenden?

Die Beratung erfolgt anhand eines Fragenkatalogs. 

Zuständige Stelle

Ihrer zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde/Einbürgerungsbehörden.

Voraussetzungen
  • Sie müssen seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben. Die erforderliche Aufenthaltsdauer kann unter Umständen verkürzt werden, wenn Sie besondere Integrationsleistungen und deutsche Sprachkenntnisse der Stufe C1 nachweisen.
  • Ihre Identität und Staatsangehörigkeit müssen geklärt sein.
  • Sie sind handlungsfähig oder werden gesetzlich vertreten. Im Einbürgerungsverfahren sind Sie grundsätzlich handlungsfähig, wenn Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben.
  • Sie besitzen zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, zum Beispiel:
    • eine Niederlassungserlaubnis oder
    • einen anderen auf Dauer angelegten Aufenthaltstitel.
    • Nicht für die Einbürgerung geeignet ist zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums.
  • Sie können für Ihren Lebensunterhalt und für den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen sorgen, ohne bestimmte öffentliche Leistungen zu beziehen.
  • Sie sind nicht wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt. Wird aktuell gegen Sie wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt, setzt die Staatsangehörigkeitsbehörde bis zum Abschluss des Verfahrens das Einbürgerungsverfahren aus.
  • Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, mindestens auf dem Niveau B1.
    • Das gilt beispielsweise nicht, wenn Sie diese Voraussetzung wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen können.
    • Bei minderjährigen Kindern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, genügt eine altersgemäße Sprachentwicklung.
  • Sie verfügen über staatsbürgerliche Kenntnisse. Sie müssen keine staatsbürgerlichen Kenntnisse nachweisen, wenn
    • Ihnen dies wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht möglich ist oder
    • Sie einen deutschen Schul-, Hochschul- oder Universitätsabschluss haben oder
    • Sie bis zum 30.6.1974 als Gastarbeiterin oder Gastarbeiter eingereist sind oder Sie als Ehepartnerin oder Ehepartner dieser Person im zeitlichen Zusammenhang nachgereist sind oder
    • Sie bis zum 2.10.1990 als Vertragsarbeiterin oder Vertragsarbeiter eingereist sind oder Sie als Ehepartnerin oder Ehepartner dieser Person im zeitlichen Zusammenhang nachgereist sind.
  • Sie sind nicht gleichzeitig mit mehreren Personen verheiratet.
  • Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und geben eine Loyalitätserklärung ab. Das heißt,
    • Sie unterstützen keine verfassungsfeindlichen oder extremistischen Aktivitäten.
    • Wenn Sie solche Aktivitäten in der Vergangenheit unterstützt haben, müssen Sie sich glaubhaft davon abgewandt haben.
  • Sie bekennen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere
    • für den Schutz jüdischen Lebens sowie
    • zum friedlichen Zusammenleben der Völker und
    • dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.
  •  seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland wohnhaft
    • keine Verkürzung bei besonderen Integrationsleistungen und deutschen  Sprachkenntnissen der Stufe C1
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antrag auf Einbürgerung
  • gültiger Pass oder amtliches Identitätsdokument mit Foto
  • gültiger Aufenthaltstitel
  • Urkunden zum Personenstand, zum Beispiel:
    • Geburtsurkunde
    • Heiratsurkunde
    • gegebenenfalls Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
      • der vorherigen Ehepartnerin oder des vorherigen Ehepartners oder
      • der vorherigen eingetragenen Lebenspartnerin oder des vorherigen eingetragenen Lebenspartners
  • im Inland erworbene Schul-, Berufs-, Ausbildungs- oder Studienabschlüsse
  • wenn Sie zur Schule gehen: aktuelle Schulbescheinigung
  • wenn Sie studieren: aktuelle Studienbescheinigung
  • wenn Sie berufstätig sind: Arbeitsvertrag und Einkommensnachweise
  • wenn Sie Rente bekommen: Rentenbescheid und Rentenversicherungsverlauf, den Sie von der Deutschen Rentenversicherung erhalten
  • wenn Sie selbstständig sind:
    • Gewerbeanmeldung
    • aktueller Einkommenssteuerbescheid
    • Nachweis über den erzielten Gewinn, beispielsweise durch formlose Bescheinigung des Steuerbüros über die Nettoeinkünfte oder betriebswirtschaftliche Auswertung
  • Mietvertrag
  • Nachweis Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis Altersvorsorge, zum Beispiel:
    • Immobilienbesitz
    • private Lebensversicherung
    • Rentenversicherung
  • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1, beispielweise mit einem Zertifikat B1
  • Nachweis über staatsbürgerliche Kenntnisse, beispielsweise mit einer Bescheinigung der Teilnahme am Integrationskurs "Leben in Deutschland" oder Einbürgerungstest
  • bei Ihrer persönlichen Vorsprache geben Sie ab:
    • Ihr Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und
    • Ihr Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen sowie
    • Ihre Loyalitätserklärung
  • bei Minderjährigen: Nachweis des Sorgerechts, zum Beispiel bei geschiedenen oder nicht verheirateten Eltern durch Sorgerechtsbeschluss
  • bei gemeinsamer elterlicher Sorge: Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils
  • weitere Unterlagen können je nach Einzelfall hinzukommen
  • aktuelles Lichtbild
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Geburtsurkunde mit amtlicher Übersetzung sowie Legalisation oder Apostille
  • Heiratsurkunde mit amtlicher Übersetzung sowie Legalisation oder Apostille
  • evtl.  Scheidungsurteil sowie Legalisation oder Apostille
  • bestandener Einbürgerungstest
  • Einkommensnachweise (u.a. Kindergeld, Unterhaltsnachweise) des/der Antragsteller/in ggf. der Familienmitglieder
  • bei Eigentum: Grundbuchauszug oder notarieller Kaufvertrag und Nachweis über die Höhe der monatlichen Abzahlung bei der Bank

Darüber hinaus sind im Einzelfall noch weitere Unterlagen notwendig, welche bei der Beratung erläutert werden

Welche Gebühren fallen an?

Hinweise:

  • Die zuständige Behörde kann aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses eine Gebührenermäßigung oder -befreiung gewähren.
  • Für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen können zusätzliche Kosten entstehen.
  • Bei Überweisungen von einem Auslandskonto können zusätzlich Überweisungsgebühren anfallen. 

Verwaltungsgebühr: 255 EUR
Vorkasse:  nein
https://www.gesetze-im-internet.de/stag/__38.html
Gilt für die Einbürgerung pro Person, gilt auch für Minderjährige, die allein eingebürgert werden

Verwaltungsgebühr: 51 EUR
Vorkasse:  nein
https://www.gesetze-im-internet.de/stag/__38.html
Gilt für ein minderjähriges Kind, das mit beiden Eltern oder einem Elternteil eingebürgert wird

Verwaltungsgebühr:  
Vorkasse:  nein
https://www.gesetze-im-internet.de/stag/__38.html
Gilt bei Ablehnungsbescheid für Erwachsene

Verwaltungsgebühr:  
Vorkasse:  nein
https://www.gesetze-im-internet.de/stag/__38.html
Gilt bei Ablehnungsbescheid für ein miteinzubürgerndes minderjähriges Kind

Antragstellung

  • die Gebühren in Höhe von 255,00 € sind kurz vor oder am Tag der Einbürgerung zu begleichen
  • zusätzlicher Hinweis für die Gebühren zur mit-Einbürgerung von minderjährigen Kindern: das Alter ist maßgelblich zum Zeitpunkt der Einbürgerung

Feststellung der Staatsangehörigkeit

  • 51,00 Euro, zu zahlen bei Aushändigung der Urkunde
  • Barzahlung
  • EC-Kartenzahlung
Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit liegt derzeit bei bis zu 18 Monaten.

Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
  • Widerspruch
  • Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht
Anträge / Formulare

Vordrucke

  • Antragsformular und Anlagen werden nach Überprüfung des Anspruchs durch einen Fragebogen - dem Antragsteller zugesendet 
Weiterführende Informationen
Einbürgerung beantragen in Trier
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Kontakt
Stadtverwaltung Trier - Amt für Ausländerfragen - Staatsangehörigkeiten
54224 Trier
+49 651 718-4100
Öffnungszeiten

Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr

Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich

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