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Ausländerfalknerjagdschein -Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen

Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein.

Wenn Ihnen der Tagesjagdschein für ausländische Falkner entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerfalknerjagdschein erteilt.

An wen muss ich mich wenden?

Die untere Jagdbehörde, die Ihnen den Jagdschein entzogen hat.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

Voraussetzungen
  • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • bereits erteilter Falknerjagdschein wurde entzogen
  • verstrichene Sperrfrist
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • gegebenenfalls aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungsgebühr: 17 EUR
Vorkasse:  nein
https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-JagdVwGebVRPV5Anlage
Mit der Gebühr für die Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheines wird eine Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrages der Gebühr erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.

Bearbeitungsdauer
Rechtsgrundlage

§ 15 Absatz 1 - 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Rechtsbehelf

Widerspruch

Anträge / Formulare

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja

Weiterführende Informationen