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Ausländische Schulabschlüsse Anerkennung beantragen

Wenn Sie einen Schulabschluss im Ausland erworben haben und in Deutschland studieren möchten, können Sie Ihren Schulabschluss, anerkennen lassen. Es wird geprüft, ob Ihr Schulabschluss Ihnen den Zugang zum Studium an einer deutschen Hochschule ermöglicht. Mit der ausgestellten Bescheinigung können Sie sich dann für ein Studium bewerben.

Informationen finden Sie auch bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Dort finden Sie Empfehlungen zur Bewertung ausländischer Hochschulzugangsqualifikationen für die Aufnahme eines Studiums in Deutschland. Die Empfehlungen finden Sie in der Datenbank „anabin“ unter der Rubrik „Schulabschlüsse mit Hochschulzugang“.

Die Datenbank anabin listet ausländische Schulabschlüsse, die im Heimatland den Hochschulzugang ermöglichen. Die Bewertungsvorschläge geben Auskunft darüber, ob Sie mit Ihrem Schulabschluss ein Studium an einer deutschen Hochschule aufnehmen können. Bei Abschlüssen, die in Deutschland nicht den direkten Hochschulzugang ermöglichen, erhalten Sie Informationen welche zusätzlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen. Dies können zusätzliche Studienzeiten an einer anerkannten Hochschule außerhalb von Deutschland oder eine Feststellungsprüfung eines deutschen Studienkollegs sein

Die Entscheidung, ob ein Schulabschluss anerkannt wird, trifft die Hochschule, an der Sie studieren möchten.

Verfahrensablauf

Zusammen mit Ihrem Antrag reichen Sie Ihr Schulabschlusszeugnis sowie ggf. weitere Nachweise, die Sie bei der jeweiligen Hochschule erfragen können, ein.

An wen muss ich mich wenden?

Ansprechpartner sind die jeweiligen Studierendenberatungen oder International Offices der Hochschulen in RLP

Voraussetzungen
  • Zeugnis eines ausländischen Schulabschlusses
  • Schulabschluss muss in diesem Land zur Aufnahme eines Studiums berechtigen
Welche Unterlagen werden benötigt?

Schulabschlusszeugnis und dazugehörige Fächer- und Notenübersicht jeweils in beglaubigter Kopie und in einer offiziellen Übersetzung sowie länderabhängig ggf. weitere Unterlagen.

Bitte erkundigen Sie sich bei der Hochschule, bei der Sie sich für ein Studium bewerben möchten.

Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungsgebühr:  
Vorkasse:  nein
https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-WWFGebVRP2014V3Anlage

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Fristen zu beachten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert für jede Bürgerin/Bürger individuell.

Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf

Gegen den Anerkennungsbescheid kann Widerspruch erhoben werden.

Anträge / Formulare

Je nach Hochschule unterschiedlich.

Weiterführende Informationen
Kontakt
Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
Freiherr-vom-Stein-Straße 2
67346 Speyer
Technische Hochschule Bingen
Berlinstraße 109
55411 Bingen am Rhein
+49 6721 409-100
Hochschule Kaiserslautern - University of Applied Sciences
Schoenstraße 11
67659 Kaiserslautern
+49 631 3724-2105
Hochschule Koblenz
Konrad-Zuse-Straße 1
56075 Koblenz
+49 261 9528-567
Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen
Ernst-Boehe-Straße 4
67059 Ludwigshafen am Rhein
+49 621 5203-200
Hochschule Mainz
Lucy-Hillebrand-Straße 2
55128 Mainz
+49 6131 628-7777
Hochschule Worms
Erenburgerstraße 19
67549 Worms
+49 6241 509-222
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Saarstraße 21
55122 Mainz
Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau - Standort Kaiserslautern
Gottlieb-Daimler-Straße
67663 Kaiserslautern
+49 631 205-3200
Universität Koblenz
Universitätsstraße 1
56070 Koblenz
+49 261 287-1600
Hochschule Trier
Schneidershof
54208 Denmark
0651 8103-333
Universität Trier
Universitätsring 15
54286 Trier
+49 651 201-4299
Öffnungszeiten

BAföG-Amt
Mittwoch, Donnerstag: 09:30 - 12:30 Uhr

Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau - Standort Landau
Fortstraße 7
76829 Landau in der Pfalz
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