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Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde

Die öffentliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift kann die Akzeptanz einer durch Sie erteilten Vollmacht erhöhen. Ihre Vorsorgevollmacht und Ihre Betreuungsverfügung können Sie durch die örtlich zuständige Betreuungsbehörde oder eine Notarin/einen Notar öffentlich beglaubigen lassen.

Die öffentliche Beglaubigung ist erforderlich, wenn der Bevollmächtigte Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt abgeben soll und seine Vollmacht nicht bereits notariell beglaubigt ist. Auch wenn in Ihrem Namen eine Erbausschlagung – zum Beispiel wegen Überschuldung des Nachlasses – erklärt werden soll, ist eine öffentlich beglaubigte Vollmacht notwendig. Die Beglaubigung der Unterschrift unter der Vollmacht ist auch dann erforderlich, wenn der Bevollmächtigte berechtigt sein soll, Sie bei der Meldebehörde an- oder abzumelden.

Eine notarielle Beurkundung ist dann erforderlich, wenn die Vollmacht auch unwiderruflich zum Erwerb oder zur Veräußerung von Grundstücken oder Wohnungen berechtigen soll.

Wenn die Vorsorgevollmacht auch zur Aufnahme von Verbraucherdarlehen berechtigen soll, empfiehlt sich ebenfalls eine notarielle Beurkundung.

Tipp: Beziehen Sie bei komplizierten rechtlichen Angelegenheiten eine Notarin oder einen Notar ein, holen Sie sich gegebenenfalls anwaltlichen Rat.

  • die Betreuungsbehörde fördert die Aufklärung und Beratung über Vollmachten und Betreuungsverfügungen
Verfahrensablauf
  • Suchen Sie die Betreuungsbehörde persönlich mit der Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung und Ihrem Personaldokument auf.
  • Im Beisein der oder des Bediensteten ("Urkundsperson") setzen Sie eigenhändig Ihre Unterschrift auf die zu unterzeichnenden Dokumente.
  • Die Urkundsperson vergleicht Identität und Unterschrift und versieht die Dokumente mit einem Beglaubigungsvermerk und dem Amtssiegel

Für Beglaubigungen ist eine vorherige Terminabsprache erforderlich.

Termine können per E-Mail unter betreuungsbehoerde@trier.de angefragt werden.

Zuständige Stelle

Betreuungsbehörde beim Landratsamt oder bei der Stadtverwaltung

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Vorsorgevollmacht/Betreuungserklärung im Original
  • Personalausweis oder Reisepass (Reisepass nur in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung)
Welche Gebühren fallen an?

Für jede Beglaubigung fällt nachfolgende Gebühr an:

Gebühr: 10 EUR
Vorkasse:  nein


Bearbeitungsdauer
Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen
Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde in Trier
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Kontakt
Stadtverwaltung Trier - Jugendamt - Abteilung für Kindschaftsrecht, unbegleitete minderjährige Ausländer und Betreuungsbehörde - Betreuungsbehörde
Eurener Str. 48a
54294 Trier
+49 651 718-4100
Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 11:30 Uhr

Mittwoch 08:30 - 11:30 Uhr

Freitag 08:30 - 11:30 Uhr

Hinweis:

oder nach Vereinbarung

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