Dienstleistungen A-Z
Bürgertelefon zur Pflegeversicherung
Pflegekassen haben
- über eine gesunde, der Pflegebedürftigkeit vorbeugende Lebensführung aufzuklären und Auskunft zu geben.
- auf die Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen hinzuwirken.
- in den mit der Pflegebedürftigkeit zusammenhängenden Fragen zu informieren.
- auf den Anspruch auf umfassende Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) hinzuweisen.
- über den nächstgelegenen Pflegestützpunkt zu informieren.
Leistungs- und Preisvergleichslisten über ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie Angebote zur Unterstützung im Alltag zu übermitteln.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Bundesministerium für Gesundheit - Dienstsitz Bonn oder Berlin. Alternativ steht Ihnen auch das Bürgertelefon zur Pflegeversicherung unter der Rufnummer +49 30 3406066-02 zur Verfügung.
Zuständige Stelle
Bundesministerium für Gesundheit - Dienstsitz Bonn
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Tel.: +49 228 99441-0
Fax.: +49 228 99441-1921
E-Mail:
info@bmg.bund.de
Bundesministerium für Gesundheit - Dienstsitz Berlin
Friedrichstraße 108
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin (Mitte)
Tel.: +49 30 18441-0
Fax.: +49 30 18441-1921
E-Mail:
info@bmg.bund.de
Bürgertelefon zur Pflegeversicherung
Tel.: +49 30 3406066-02
Servicezeiten:
Mo - Do 08:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 15:00 Uhr
Barrierefreier Zugang:
Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte - Schreibtelefon
Tel.: +49 30 3406066-09
E-Mail:
info.deaf@bmg.bund.de
E-Mail:
info.gehoerlos@bmg.bund.de
Gebärdentelefon Video over IP
Tel.: +49 30 3406066-08 (Gebärdentelefon ISDN Bildtelefon)
E-Mail:
gebaerdentelefon.bmg@sip.bmg.buergerservice-bund.de
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Bearbeitungsdauer
Was sollte ich noch wissen?
Die ab 01.01.2017gültigen Informationen zum Pflegestärkungsgesetz entnehmen Sie der nachstehenden Leistungsbeschreibung:
