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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ändern bei mehreren Arbeitgebern

Beginnen Sie zusätzlich zu einem bereits bestehenden ein weiteres Arbeitsverhältnis, müssen Sie entscheiden, welches davon zukünftig Ihr erstes Arbeitsverhältnis sein soll.

Der Arbeitslohn aus dem ersten Arbeitsverhältnis wird nach der familiengerechten Steuerklasse besteuert (Steuerklasse I bis V, ggf. Kinderfreibeträge), alle Löhne aus weiteren Arbeitsverhältnissen nach der Steuerklasse VI (hier ist der Lohnsteuerabzug höher).

Der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI wird in der Regel dem Arbeitsverhältnis zugeordnet, aus dem Sie den niedrigeren Arbeitslohn erhalten.

An wen muss ich mich wenden?

Arbeitgeber

Zuständige Stelle

Arbeitgeber

Voraussetzungen

Mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Identifikationsnummer
  • Geburtsdatum
Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare

keine (lediglich formlose Mitteilung an die Arbeitgeber)

Was sollte ich noch wissen?

keine

Weiterführende Informationen
Kontakt
Finanzamt Koblenz
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 19
56073 Koblenz
+49 261 4931-20090
Finanzamt Kusel-Landstuhl
Trierer Straße 46
66869 Blaubach
+49 6381 9967-21060
Finanzamt Trier
Hubert-Neuerburg-Straße 1
54290 Trier
+49 651 9360-34900
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