Zum Inhalt Zur Suche
Translate

Dienstleistungen A-Z

Alle Dienstleistungen inklusive unserer Online-Leistungen auf einen Blick! 

Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen beantragen

Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben sollen schwerbehinderte Menschen befähigen, sich bestmöglich beruflich zu verwirklichen und weiterzuentwickeln.

Einen Antrag können beispielsweise schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende Beamtinnen und Beamte sowie Selbstständige stellen.

Für die Durchführung sind die örtlich zuständigen Integrationsämter beziehungsweise Inklusionsämter hauptverantwortlich. Dabei arbeiten die Ämter eng mit der Bundesagentur für Arbeit sowie mit Rehabilitationsträgern zusammen.

Sie können verschiedene Leistungen als begleitende Hilfe beim Integrationsamt beziehungsweise Inklusionsamt beantragen und insbesondere für folgende Bedarfe eine finanzielle Unterstützung erhalten:

  • technische Arbeitshilfen für eine behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes
  • Erreichen des Arbeitsplatzes
  • Gründung und Erhaltung einer beruflichen Selbständigkeit
  • Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung
  • Maßnahmen, die Ihre beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten erhalten und weiterentwickeln
  • für besondere Lebenslagen

Auch können Sie die Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz sowie eine Berufsbegleitung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung beim zuständigen Integrationsamt beziehungsweise Inklusionsamt beantragen.

Online Verfahren
Verfahrensablauf
  • Sie stellen einen Antrag beim Integrationsamt beziehungsweise Inklusionsamt und reichen die erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die Unterlagen werden geprüft.
  • Sollten weitere Unterlagen benötigt werden, fordert die zuständige Behörde diese nach.
  • Unter bestimmten Umständen nimmt das örtlich zuständige Integrationsamt beziehungsweise Inklusionsamt mit Ihnen Kontakt auf.
  • Nach Abschluss der Prüfung aller Unterlagen und nach der Bedarfsermittlung erhalten Sie vom Integrationsamt einen Bescheid per Post.
  • Wichtig: Reihenfolge und Umfang der Schritte im Verfahrensablauf können abweichen und richten sich nach der beantragten Leistung beziehungsweise der individuellen Bedarfsmeldung.
An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte an das in Ihrem Wohnort zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Integrationsamt für die Bereiche Mainz, Koblenz, Trier und Landau.

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragstellung vor Inanspruchnahme der Leistung.

Bearbeitungsdauer
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben dürfen von den Integrations- beziehungsweise Inklusionsämtern nur erbracht werden, wenn diese Leistungen nicht von einem Rehabilitationsträger, vom Arbeitgeber oder von anderer Seite zu erbringen sind oder erbracht werden.

Eine Vielzahl von Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung

Weiterführende Informationen
Kontakt
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Koblenz
Baedekerstraße 2-20
56073 Koblenz
+49 261 4041-407
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Landau
Reiterstraße 16
76829 Landau in der Pfalz
+49 6341 26-287
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz
Schießgartenstraße 6
55116 Mainz
+49 6131 967-444
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier
Moltkestraße 19
54292 Trier
+49 651 1447-253
Auf Karte anzeigen